Prognose der Nettoausgaben für Leistungen der Hilfe zur Pflege bis 2030
Der Anstieg der Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege bis 2030 hat Auswirkungen auf die Entwicklung der Nettoausgaben für die Leistungen der Hilfe zur Pflege in den Kreisfreien Städten und Landkreisen. Im Jahr 2015 betrugen die Nettoausgaben für Leistungen der Hilfe zur Pflege im Freistaat Sachsen insgesamt 69.709.549 Euro. Im Jahr 2030217 werden die jährlichen Nettoausgaben voraussichtlich auf 110.550.670 Euro ansteigen. Aufgrund der hohen Zahl von Leistungsempfängern in den Städten Leipzig und Dresden werden auf diese Städte im Jahr 2030 im Vergleich zur Stadt Chemnitz und den Landkreisen relativ hohe Nettoausgaben zukommen (Stadt Leipzig: 19.268.842 Euro, Stadt Dresden: 23.000.458 Euro) (Abbildung 7-58).
Damit werden die Nettoausgaben für Leistungen der Hilfe zur Pflege zwischen 2015 und 2030218 um 58,6 Prozent ansteigen. Der höchste Zuwachs der Nettoausgaben für Leistungen der Hilfe zur Pflege ist zwischen 2015 und 2030 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (+146,7%) und in der Stadt Dresden (+116,4%) zu erwarten. Auch in den Landkreisen Görlitz (+90,2%) und Meißen (+89,8%) wird der Zuwachs überdurchschnittlich ausfallen. Vergleichsweise moderat, und dennoch deutlich, wird der voraussichtliche Zuwachs dagegen in der Stadt Leipzig (+13,6%) und im Landkreis Nordsachsen (+15,2%) ausfallen.
Interessant ist dabei insbesondere der Blick auf die Entwicklung der durchschnittlichen Nettoausgaben pro Empfänger von Leistungen der Hilfe zur Pflege in den Kreisfreien Städten und Landkreisen zwischen 2015 und 2030. Die Nettoausgaben für Leistungen der Hilfe zur Pflege werden im Freistaat Sachsen im Jahr 2030 pro Empfänger bei durchschnittlich 5.214 Euro liegen219. 2015 waren es im Durchschnitt noch 4.213 Euro220 (Abbildung 7-59). Besonders hoch werden die Nettoausgaben pro Empfänger im Jahr 2030 voraussichtlich im Landkreis Görlitz (6.725 Euro) und in den Kreisfreien Städten Dresden (6.391 Euro) und Chemnitz (5.618 Euro) ausfallen. Auch der Landkreis Bautzen (5.339 Euro) liegt oberhalb des Landesdurchschnittes. Am geringsten werden die Pro-Kopf-Ausgaben (netto) dagegen in den Landkreisen Nordsachsen (3.600 Euro) und Mittelsachsen (3.846 Euro) ausfallen. Ebenfalls unterdurchschnittlich im Vergleich zum Landesdurchschnitt werden die Nettoausgaben je Empfänger von Hilfe zur Pflege im Jahr 2030 im Landkreis Zwickau (4.815 Euro) ausfallen. Die Stadt Leipzig liegt mit Nettoausgaben pro Kopf von durchschnittlich 5.082 Euro knapp unterhalb des Landesdurchschnittes.
Die durchschnittlichen Nettoausgaben pro Empfänger von Leistungen der Hilfe zur Pflege werden damit im Freistaat Sachsen zwischen 2015 und 2030221 voraussichtlich um 23,8 Prozent ansteigen, wobei es jedoch zu sehr unterschiedlichen Entwicklungen in den Landkreisen und Kreisfreien Städten kommen wird (Abbildung 7-60). So werden sich die durchschnittlichen Nettoausgaben für Leistungen der Hilfe zur Pflege pro Empfänger im Landkreis Nordsachsen voraussichtlich kaum verändern (-0,6%). Auch in der Stadt Leipzig (+1,6%) kommt es, ausgehend von einem sehr hohen Ausgabenniveau im Jahr 2015, nur zu einem geringen Anstieg der Pro-Kopf-Nettoausgaben. In 8 von 13 Kreisfreien Städten und Landkreisen, darunter die Städte Dresden (+25,4%) und Chemnitz (+35,8%), wird der Zuwachs über 20 Prozent liegen. Der mit Abstand höchste Anstieg der durchschnittlichen Nettoausgaben wird für den Landkreis Görlitz (+75,5%) prognostiziert, gefolgt vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (+50,2%).
Wirkungsanalyse III: Einfluss der Entwicklung der Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen auf die jährlichen Nettoausgaben der örtlichen Träger für die Leistungen der Hilfe zur Pflege
Da die Sozialhilfeleistung (Hilfe zur Pflege) von Seiten der kommunalen Haushalte finanziert wird, ist für die Landkreise und Kreisfreien Städte auch aus haushalterischer Sicht von Interesse, wie sich die Zahl der Pflegebedürftigen und die Zahl der Bezieher von Hilfe zur Pflege und die entsprechenden Nettoausgaben entwickeln. Die Ausgabenstatistik für die Hilfe zur Pflege unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen den Ausgaben innerhalb und außerhalb von Einrichtungen. Die Ausgaben innerhalb von Einrichtungen fallen naturgemäß deutlich höher aus, da die Pflegekosten in der stationären Versorgung im Durchschnitt höher sind als in einem ambulanten Versorgungssetting. Die Darstellung in Abbildung 7-61 macht an dieser Stelle deutlich, dass jeder weitere stationär versorgte Pflegebedürftige im Durchschnitt zu jährlichen Mehrausgaben (netto) der örtlichen Sozialhilfeträger für die Hilfe zur Pflege von etwa 540 Euro führt.222 Insofern stellt die stationäre Pflege aus kommunaler Sicht in Sachsen sowie im restlichen Bundesgebiet ein hohes Ausgabenrisiko dar, welches sich in Zukunft in Folge der demografisch bedingten Zunahme der stationär versorgten Pflegebedürftigen und der zunehmenden Verlagerung in die stationäre Pflege in Folge der Abnahme von informellen Versorgungsstrukturen weiter verschärfen wird (Hackmann und Moog, 2010).
Fußnoten
217 Auch an dieser Stelle ist zu beachten, dass die vom FZG erstellte Prognose auf der Prognose der Pflegebedürftigen basiert, die wie bereits dargestellt im Vergleich zur Prognose des Statistischen Landesamtes geringere Werte bis 2030 ausweist und die zusätzlich aufgrund der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 zu erwartenden Pflegebedürftigen nicht berücksichtigt.
218 Die Prognose wurde vom FZG erstellt. Sie basiert auf der Prognose der Pflegebedürftigen, die wie bereits dargestellt im Vergleich zur Prognose des Statistischen Landesamtes geringere Werte bis 2030 ausweist und die zusätzlich aufgrund der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 zu erwartenden Pflegebedürftigen nicht berücksichtigt.
219 Bei der Prognose wurde zur Dynamisierung der Ausgaben eine jährliche reale Wachstumsrate von 1,5 Prozent unterstellt.
220 Legt man für Sachsen für das Jahr 2015 nicht nur, wie in Tabelle 7-16 geschehen, die Zahl aller Empfänger von Leistungen der Hilfe zur Pflege mit sächsischem Leistungsträger und Wohnort beziehungsweise Sitz der Einrichtung innerhalb Sachsens (16.547 Empfänger) zugrunde, sondern auch solche mit Wohnort beziehungsweise Sitz der Einrichtung außerhalb Sachsens (17.130 Empfänger), so ergibt sich ein Betrag von 4.069 Euro pro Empfänger. Durch die Untererfassung der Leistungsempfänger auf Kreisebene werden die in Abbildung 7-58 dargestellten durchschnittlichen Nettoausgaben pro Empfänger für die Kreisfreien Städte und Landkreise um etwa 3,5 Prozent (Verhältnis von 4.213 Euro zu 4.069 Euro) überschätzt.
221 Die Prognose wurde vom FZG erstellt und basiert auf der Prognose der Pflegebedürftigen, die wie bereits dargestellt im Vergleich zur Prognose des Statistischen Landesamtes geringere Werte bis 2030 ausweist und die zusätzlich aufgrund der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes im Jahr 2017 zu erwartenden Pflegebedürftigen nicht berücksichtigt.
222 Die Nettoausgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Kommunaler Sozialverband Sachsen) sind hier nicht berücksichtigt. Durch die Untererfassung der Leistungsempfänger auf Kreisebene (keine Berücksichtigung von Empfängern mit sächsischem Leistungsträger mit Wohnort beziehungsweise Sitz der Einrichtung außerhalb Sachsens), werden die dargestellten durchschnittlichen jährlichen Nettoausgaben der örtlichen Träger pro Empfänger auf Kreisebene um etwa 3,5 Prozent (siehe Fußnote 220) überschätzt.