Teil I: Hintergrund
Genese, Ziele und konzeptionelle Grundlagen des Sozialberichtes
In dem zwischen den sächsischen Regierungsparteien CDU und SPD für die Legislaturperiode 2014 bis 2019 geschlossenen Koalitionsvertrag ist vereinbart worden, dass beginnend mit dem Jahr 2016 eine qualifizierte und kontinuierliche Sozialberichterstattung zu etablieren ist. Diese soll in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle fünf Jahre, erfolgen.
Das Ziel des hier vorgelegten Berichtes ist die Beschreibung und Analyse der sozialen Lage der Menschen, die in Sachsen leben. Er gibt eine dichte und komplexe Beschreibung ihrer Lebenslagen und ihrer Entwicklungen in den vergangenen zehn Jahren (in der Regel von 2005 bis 2015). Besondere Aufmerksamkeit erhält dabei der Raumbezug. Es werden stabile ebenso wie auffällig abweichende regionale Entwicklungen (insbesondere innerhalb Sachsens, aber auch im Bundes- oder Ländervergleich) identifiziert und auf mögliche Wirkungs- und Begründungszusammenhänge geprüft. Besonders wird auf die regional disparaten demografischen Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die sozialen Lagen eingegangen.
Damit unterstützt der Bericht eine wirkungsvolle Sozialplanung und -politik, die der Wohlstandssicherung sowie der Förderung von Teilhabe und Zusammenhalt im Freistaat Sachsen dienen kann. Der Raumbezug wird anhand von Karten des Freistaates Sachsen vorgenommen, in die die Grenzen der Landkreise und Kreisfreien Städte eingetragen sind. Zur Orientierung werden Namen und Anordnung der Landkreise und Kreisfreien Städte in Sachsen in der folgenden Abbildung dargestellt.
Die Berichterstattung basiert auf einem sozialwissenschaftlich begründeten Lebenslagenkonzept. Dieses erfasst die Verteilung von Ressourcen und daraus resultierende Handlungsoptionen und -beschränkungen, die die Verwirklichung von Lebensvorstellungen beeinflussen. Ressourcen können sich beispielsweise auf die wirtschaftliche Lage, die Bildung oder die soziale Einbindung von Personen oder Haushalten beziehen. Durch diese Mehrdimensionalität des Lebenslagenkonzeptes können Wechselwirkungen unterschiedlicher Lebensbereiche betrachtet und die Vielschichtigkeit der Lebenswirklichkeit und ihrer Handlungsspielräume umfassend beschrieben werden.1
Diese Beschreibungen basieren auf Daten der amtlichen Leistungsstatistik verschiedenster Bereiche, der Bevölkerungsstatistik und -vorausberechnung, auf öffentlich zugänglichen Arbeitsmarkt-, Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsstatistiken sowie der sozioökonomischen Umfrageforschung. Auswahl- und Auswertungskriterium für die jeweiligen Daten waren die verfügbaren Berichtszeiträume; neben dem einheitlichen Berichtsjahr 2015 sollten für diesen Bericht rückblickende Zeitreihen in der Regel bis zum Jahr 2005 möglich sein, um entsprechende Entwicklungen darstellen zu können. Weiterhin sollten die Daten geschlechts- und altersbezogen sowie regional zu differenzieren sein. Die im Einzelnen verwendeten Datenquellen sind zu Beginn eines jeden Kapitels und in allen Tabellen- und Abbildungsunterschriften konkret benannt.
Das zuständige Fachreferat im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) hat im Vorfeld der Berichterstattung zusammen mit dem Statistischen Landesamt Sachsen 837 geeignete Indikatoren nach einzelnen Kapiteln erarbeitet.2 Dieses Indikatorentableau wurde der europaweiten Ausschreibung zugrunde gelegt, die zur Auswahl geeigneter Dienstleister für die Erstellung des vorliegenden Sozialberichtes führte. Die Auftragsbekanntmachung wurde am 20.05.2017 veröffentlicht. Die Frist für interessierte Bewerber endete am 19.06.2017. Der Zuschlag für die Berichterstellung ging an die Prognos AG für Los 1 Koordinierung und Demografie, Los 2 Kinder, Jugendliche, Paare, Los 3 Senioren, Los 4 Gesundheit, Los 5 Pflege, Los 7 Menschen mit Behinderungen. Das Institut für Therapieforschung München (IFT) erhielt den Zuschlag für das Los 6 Drogen und Sucht.
Gemeinsam mit dem Beirat wurden im Zuge der Erarbeitung des Berichtes schrittweise die tatsächlich notwendigen Indikatoren identifiziert, ergänzt und abgestimmt, so dass für den vorliegenden Bericht rund 420 Indikatoren verarbeitet wurden.3
Damit kam dem Beirat unter dem Vorsitz von Professor Dr. Karl-Heinz Paqué, Lehrstuhl für internationale Wirtschaft an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg eine zentrale Bedeutung bei der Erarbeitung des Berichtes zu. Seine Mitglieder sind Dr. Tilmann Schweisfurth, emeritierter Präsident des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern, Professor Dr. Steffen Müller, Universitätsprofessor für Wirtschaftswissenschaften, Produktivität und Innovation an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und Leiter der Abteilung Strukturwandel und Produktivität am Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Professor Dr. Alexander Kemnitz, Professur für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsforschung der Technischen Universität Dresden, Andrea Fischer, Staatssekretärin im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, ab dem 19.12.2017 Regina Kraushaar, Staatssekretärin im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Alexander Krauß, MdL, CDU, ab Februar 2018 Alexander Dierks, MdL, CDU, Susanne Schaper, MdL, DIE LINKE, Dagmar Neukirch, MdL, SPD, Detlev Spangenberg, MdL, AfD, ab Februar 2018 André Wendt, MDL, AfD, Volkmar Zschocke, MdL, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Oberkirchenrat Christian Schönfeld, bis 2018 Vorsitzender der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen, vertreten durch Friedhelm Fürst, Vorsitzender des Fachausschusses Finanzen bei der LIGA, Anke Hamann, Referentin beim Sächsischen Landkreistag e.V., Peer Schuster, Referent beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag e.V., Burkhard Müller, Präsident des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen, Alf-Rüdiger König, Leiter der Abteilung 5 im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.
Karl-Heinz Paqué, Alexander Kemnitz, Steffen Müller und Tilmann Schweisfurth haben sich darüber hinaus dankenswerter Weise in einem wissenschaftlichen Beirat engagiert, der die erarbeiteten Texte auf ihre wissenschaftliche Belastbarkeit hin diskutierte und wichtige inhaltliche Anregungen formulierte.
Der Beirat tagte insgesamt sechs Mal. Das erste, konstituierende Treffen mit dem Beirat fand unter der Leitung der Staatssekretärin am 17.01.2017 statt, die Arbeitssitzungen begannen nach der Vergabe mit dem Treffen am 20.10.2017, daran schlossen sich vier weitere Beiratssitzungen am 19.12.2017, am 20.03.2018, am 04.06.2018 und am 15.08.2018 an. Die Endfassung des Berichtes wurde dem Beirat vor der Sitzung am 15.08.2018 mit der Bitte um Prüfung übersandt. Eine letzte Fassung, in die auch alle Änderungswünsche eingeflossen waren, wurden dem Beirat am 14.11.2018 übersandt.
Aufbau des Berichtes
In Teil II, dem Hauptteil des Berichtes, werden nach einem einführenden Kapitel zur demografischen Entwicklung in Sachsen, die inhaltlich vom SMS ausgewählten und mit dem Beirat abgestimmten Lebenslagen analysiert. Dies findet in den Kapiteln
- Erwerbstätigkeit und Einkommen, Familien und Unterstützungsleistungen des Freistaates Sachsen,
- Senioren,
- Gesundheit,
- Pflege,
- Drogen und Sucht sowie
- Menschen mit Behinderungen
statt. Die Kapitel sind einheitlich gegliedert: Auf eine Einleitung und Erläuterung der ausgewählten inhaltlichen Schwerpunkte und Datenquellen folgt die Darstellung und Interpretation der Indikatoren und die Erläuterung erkannter Zusammenhänge. Kernaussagen der dargestellten Befunde werden den Erläuterungen in zusammenfassenden Textboxen vorangestellt. Jedes Kapitel schließt mit einer Zusammenfassung der Befunde, aus ihnen abzuleitenden Handlungsfeldern, der Benennung besonders steuerungsrelevanter Indikatoren sowie gegebenenfalls Hinweisen auf offene Wirkungsfragen ab.
Der zweite Teil endet mit einer Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse, die bei der politischen Interpretation der statistischen Befunde berücksichtigt werden sollten, sowie den durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz formulierten Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen mit Blick auf den Auftrag des Koalitionsvertrages.
In Teil III wird ein Resümee des Berichts durch den Auftraggeber gezogen sowie Handlungsperspektiven aufgezeigt. Teil IV gibt eine Zusammenfassung des Berichts in leichter Sprache. Teil V enthält als Anhang ein Verzeichnis der verwendeten Literatur sowie der erstellten Tabellen und Abbildungen und zudem ein Glossar.
Fußnoten
1 Die Ausführungen zum Lebenslagenansatz beruhen unter anderem auf folgenden Quellen: Voges, W. et al. (2003): Methoden und Grundlagen des Lebenslagenansatzes, Bremen; Engels, D. (2008): Lebenslagen. In: Maelicke, B. (Hrsg.): Lexikon der Sozialwirtschaft, Baden-Baden.
2 Die konzeptionelle Entwicklung und organisatorische Begleitung der Sozialberichterstattung lag seit Januar 2016 im Referat 51 des SMS (Dr. Judith Oexle, Agnes Schurig, Jens Oehmichen).
3 Dabei zeigte sich auch, dass der im Koalitionsvertrag formulierte Auftrag, die Statistik über Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen für den vorliegenden Sozialbericht zu prüfen, noch nicht mit einem positiven Ergebnis bearbeitet werden konnte. Ursache dafür ist, dass aktuell auf der kommunalen Ebene keine qualifizierten und landesweit nach einheitlichen Kriterien erhobenen Daten vorliegen.