Neue Zahlen zur Pflege
Mit der Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) sind seit Jahresbeginn 2017 wesentliche Änderungen in der Pflegeversicherung wirksam geworden, die erst jetzt in die neue Pflegestatistik Eingang finden. Erste Zahlen der beim Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen gerade in Erarbeitung befindlichen neuen Pflegestatistik für das Jahr 2017 wurden dankenswerterweise schon vorab zur Verfügung gestellt und werden als Nachtrag zum Sozialbericht in diesem Kapitel aufbereitet.
Im Zentrum des Gesetzes steht die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der allen pflegebedürftigen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung eröffnet, unabhängig davon ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Damit hat sich zum 01.01.2017 der Kreis der potenziellen Anspruchsberechtigten von Leistungen aus dem SGB XI deutlich erhöht. Seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bzw. des neuen Begutachtungsinstruments erfolgt die Einstufung von pflegebedürftigen Menschen nicht mehr in drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegrade.1
Tabelle 19-1 zeigt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in Sachsen im Jahr 2017 im Vergleich zum Jahr 2015 um 22,8 Prozent auf 204.797 Personen angestiegen ist. Dieser erhebliche Zuwachs von rund 38.000 Pflegebedürftigen ist nach Schätzungen des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen auf Basis der Pflegestatistik 2015 zu rund 38 Prozent auf die Aufnahme von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ohne Pflegestufe in den Kreis der Leistungsempfänger zurückzuführen (ca. 14.300 Personen). Weitere acht Prozent des Zuwachses erklären sich laut Schätzungen des Statistischen Landesamtes zudem durch jene Personen, die im neuen System in den Pflegegrad 1 eingestuft und im Jahr 2015 noch nicht als pflegebedürftig erfasst worden sind (ca. 3.101 Personen).
Bemerkenswert ist, dass der prozentuale Zuwachs an pflegebedürftigen Personen in Sachsen im Vergleich zu den anderen Bundesländern am höchsten ausfiel (Bundesdurchschnitt: 19,4 %), während im benachbarten Sachsen-Anhalt mit einer vergleichbaren demografischen Struktur der Anstieg nur bei 11,6 Prozent, also bei knapp der Hälfte lag. Eine plausible Erklärung dafür bietet sich (noch) nicht.
Land | Pflegebedürftige | Veränderung 2017 zu 2015 in % |
|
---|---|---|---|
2015 | 2017 | ||
Sachsen-Anhalt | 99.119 | 110.624 | 11,6 |
Bayern | 348.253 | 399.357 | 14,7 |
Mecklenburg-Vorpommern | 79.145 | 91.029 | 15,0 |
Berlin | 116.424 | 135.680 | 16,5 |
Bremen | 24.787 | 28.998 | 17,0 |
Hessen | 223.579 | 261.757 | 17,1 |
Brandenburg | 111.595 | 132.426 | 18,7 |
Hamburg | 52.649 | 63.145 | 19,9 |
Saarland | 37.991 | 45.582 | 20,0 |
Nordrhein-Westfalen | 638.103 | 769.132 | 20,5 |
Baden-Württemberg | 328.297 | 398.612 | 21,4 |
Rheinland-Pfalz | 132.283 | 161.164 | 21,8 |
Niedersachsen | 317.568 | 387.293 | 22,0 |
Schleswig-Holstein | 89.428 | 109.162 | 22,1 |
Thüringen | 94.280 | 115.620 | 22,6 |
Sachsen | 166.792 | 204.797 | 22,8 |
Deutschland | 2.860.293 | 3.414.378 | 19,4 |
Tabelle 19-2 verdeutlicht, dass der Anstieg zwischen 2015 und 2017 bei den Pflegebedürftigen ab 65 Jahren mit 20,5 Prozent etwas geringer ausfiel als bei Betrachtung der Pflegebedürftigen insgesamt (+22,8%). Entsprechend ist auch der Anteil der Pflegebedürftigen ab 65 Jahren an allen Pflegebedürftigen in Sachsen zwischen 2015 und 2017 um 1,9 Prozent zurückgegangen.
Merkmal | 2007 | 2009 | 2011 | 2013 | 2015 | 2017 | Veränderung 2017 gegenüber 2015 in % |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Anzahl | 127.064 | 131.714 | 138.987 | 149.461 | 166.792 | 204.797 | 22,8 |
männlich | 39.911 | 42.284 | 46.164 | 51.546 | 58.709 | 74.887 | 27,6 |
weiblich | 87.153 | 89.430 | 92.823 | 97.915 | 108.083 | 129.910 | 20,2 |
je 1.000 Einwohner | 30,1 | 31,6 | 33,6 | 36,9 | 40,8 | 50,2 | 23,0 |
Merkmal | 2007 | 2009 | 2011 | 2013 | 2015 | 2017 | Veränderung 2017 gegenüber 2015 in % |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Anzahl | 106.442 | 110.750 | 117.358 | 125.715 | 141.588 | 170.621 | 20,5 |
Anteil an allen Pflegebedürftigen insgesamt in % |
83,8 | 84,1 | 84,4 | 84,1 | 84,9 | 83,3 | -1,9 |
je 1.000 Einwohner | 106,9 | 107,8 | 117,0 | 125,6 | 138,1 | 161,6 | 17,0 |
männlich | 70,8 | 72,6 | 81,8 | 91,1 | 102,4 | 123,0 | 20,1 |
weiblich | 131,4 | 132,2 | 141,7 | 150,1 | 164,0 | 190,1 | 15,9 |
Interessant ist vor diesem Hintergrund die Betrachtung der aktuellen Anzahl der Pflegebedürftigen ab 65 Jahren je 1.000 Einwohner ab 65 Jahren in Sachsen sowie in den Landkreisen und Kreisfreien Städten in Sachsen (Abbildung 19-1). Auf 1.000 Einwohner ab 65 Jahren kommen im Freistaat Sachsen im Jahr 2017 161,6 Pflegebedürftige ab 65 Jahren – im Jahr 2015 waren es noch 138,1. Auffällig hoch ist die Zahl der Pflegebedürftigen ab 65 Jahren je 1.000 Einwohner ab 65 Jahren dabei nach wie vor in den Landkreisen Görlitz (195,2) und Bautzen (184,5). Besonders gering ist der Anteil dagegen im Vogtlandkreis (128,6 Pflegebedürftige ab 65 Jahren je 1.000 Einwohner ab 65 Jahren). Der Vogtlandkreis behält damit seine Position mit der geringsten Anzahl an Pflegebedürftigen ab 65 Jahren je 1.000 Einwohner ab 65 Jahren in Sachsen.
Tabelle 19-3 zeigt, dass der Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen zwischen 2015 und 2017 insbesondere auf einen Anstieg der ambulant versorgten Pflegebedürftigen zurückzuführen ist (+30,6%). Unter den ambulant versorgten Pflegebedürftigen war der Zuwachs bei denjenigen, die nur durch Angehörige bzw. Privatpersonen versorgt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, mit 37,4 Prozent am höchsten. Absolut betrachtet bedeutet das einen Anstieg um rund 25.400 Pflegebedürftige. Im stationären Bereich hat sich die Anzahl der Pflegebedürftigen dagegen deutlich weniger stark erhöht (+7,2% bzw. 3.471 Pflegebedürftige).
Art der Versorgung | 2015 | 2017 | Veränderung 2017 zu 2015 | |
---|---|---|---|---|
absolut | relativ in % | |||
Pflegebedürftige insgesamt | 166.792 | 204.797 | 38.005 | 22,8 |
zu Hause versorgt | 117.677 | 153.734 | 36.057 | 30,6 |
nur durch Angehörige/ Privatpersonen | 68.059 | 93.487 | 25.428 | 37,4 |
durch ambulante Pflegedienste | 49.618 | 60.247 | 10.629 | 21,4 |
stationär versorgt | 54.091 | 57.562 | 3.471 | 7,2 |
Abbildung 19-2 stellt die anteilige Entwicklung der einzelnen Leistungsarten von 2007 bis 2017 grafisch dar. Durch Angehörige oder durch Privatpersonen versorgte Pflegebedürftige entsprechen der Zahl der Pflegegeldempfänger. Versorgte durch ambulante Pflegedienste sind Empfänger von Kombinationsleistungen oder Sachleistungen durch ambulante Pflegedienste. Der Anteil der Pflegegeldempfänger an allen Leistungsempfängern hat sich zwischen 2015 und 2017 deutlich um knapp fünf Prozentpunkte auf 45,7 Prozent erhöht – nachdem er zuvor über viele Jahre relativ konstant war. Der Anteil stationär versorgter Pflegebedürftiger ist im selben Zeitraum in etwa im selben Umfang auf 24,9 Prozent zurückgegangen.
Zwischen 2015 und 2017 sind die ambulanten Pflegedienste im Freistaat Sachsen weiter gewachsen, die stationären Pflegeeinrichtungen sind dagegen weiter geschrumpft. Der Richtwert ist die durchschnittliche Zahl der dort betreuten Pflegebedürftigen. Die Liniendiagramme in Abbildung 19-3 und Abbildung 7-26 veranschaulichen diese Entwicklung. 2017 wurden in Sachsen etwa 54 Pflegebedürftige je ambulantem Pflegedienst betreut, 2015 waren es noch 47 Pflegebedürftige (Anstieg um 15,6%). Die Zahl der je stationärer Pflegeeinrichtung betreuten Pflegebedürftigen sank zwischen 2015 und 2017 dagegen leicht von 61 auf 59 Pflegebedürftige (Rückgang um 2,8%).
Je 1.000 Einwohner ist im Freistaat Sachsen zwischen 2015 und 2017 sowohl die Zahl der durch ambulante Pflegedienste als auch der in stationären Pflegeeinrichtungen betreuten Pflegebedürftigen angestiegen. Der Anstieg fiel jedoch im ambulanten Bereich (+22,0%) deutlich höher aus als im stationären Bereich (+6,9%).
Die Anzahl der ambulanten Pflegeeinrichtungen in Sachsen hat von 2015 auf 2017 um 5 Prozent oder 53 Einrichtungen zugenommen, den größten Zuwachs gab es mit 34 zusätzlichen Einrichtungen bei privaten Trägern (Abbildung 19-4).
Merkmal | 2015 | 2017 | Veränderung 2017 zu 2015 | |
---|---|---|---|---|
absolut | relativ in % | |||
Einrichtungen | 1.068 | 1.121 | 53 | 5,0 |
Träger freigemeinnützig | 325 | 342 | 17 | 5,2 |
privat | 736 | 770 | 34 | 4,6 |
öffentlich | 7 | 9 | 2 | 28,6 |
Pflegebedürftige | 49.618 | 60.247 | 10.629 | 21,4 |
je 1.000 Einwohner | 12,1 | 14,8 | 2,7 | 22,0 |
je Einrichtung | 46,5 | 53,7 | 7,2 | 15,6 |
In den Landkreisen und Kreisfreien Städten in Sachsen arbeiteten zum 15. Dezember 2017 insgesamt 68.085 Personen (Tabelle 19-5).
Landkreis, Kreisfreie Stadt, Land | Insgesamt | ambulante Pflegedienste | Stationäre Pflegeeinrichtungen | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
zusammen | körperbezogene Pflege in % | Teilzeitbeschäftigte in % | zusammen | körperbezogene Pflege in % | Teilzeitbeschäftigte in % | ||
Chemnitz, Stadt | 4.144 | 1.493 | 64,2 | 63,4 | 2.651 | 65,4 | 65,9 |
Erzgebirgskreis | 6.898 | 2.852 | 68,2 | 71,8 | 4.046 | 59,6 | 81,3 |
Mittelsachsen | 5.616 | 2.098 | 75,0 | 68,5 | 3.518 | 63,3 | 75,4 |
Vogtlandkreis | 4.291 | 1.662 | 69,3 | 75,8 | 2.629 | 64,2 | 75,4 |
Zwickau | 5.999 | 2.505 | 73,8 | 67,1 | 3.494 | 64,8 | 69,4 |
Dresden, Stadt | 6.889 | 2.450 | 71,5 | 59,8 | 4.439 | 67,8 | 64,9 |
Bautzen | 5.400 | 2.076 | 73,9 | 73,2 | 3.324 | 61,8 | 79,1 |
Görlitz | 5.763 | 2.574 | 67,6 | 76,1 | 3.189 | 63,9 | 74,1 |
Meißen | 3.802 | 1.586 | 74,7 | 67,6 | 2.216 | 64,0 | 74,5 |
Sächsische Schweiz – Osterzgebirge | 4.027 | 1.342 | 69,5 | 63,9 | 2.685 | 63,4 | 67,8 |
Leipzig, Stadt | 8.047 | 3.480 | 72,6 | 48,8 | 4.567 | 65,9 | 65,5 |
Leipzig | 3.890 | 1.507 | 71,2 | 59,5 | 2.383 | 62,4 | 74,2 |
Nordsachsen | 3.319 | 1.149 | 74,8 | 64,8 | 2.170 | 67,3 | 74,5 |
Sachsen | 68.085 | 26.774 | 71,3 | 65,7 | 41.311 | 64,2 | 72,2 |
Gegenüber 2015 hat die Beschäftigtenzahl bei ambulanten Pflegediensten etwas stärker zugenommen als in stationären Einrichtungen (Tabelle 19-6).
Art der Versorgung | 2015 | 2017 | Veränderung 2017 zu 2015 | |
---|---|---|---|---|
absolut | relativ in % | |||
Anzahl | 885 | 970 | 85 | 9,6 |
verfügbare Plätze | 55.266 | 58.201 | 2.935 | 5,3 |
vollstationär betreute Personen | 49.115 | 50.997 | 1.882 | 3,8 |
Beschäftigte | 38.504 | 41.311 | 2.807 | 7,3 |
Art der Versorgung | 2015 | 2017 | Veränderung 2017 zu 2015 | |
---|---|---|---|---|
absolut | relativ in % | |||
Anzahl | 1.068 | 1.121 | 53 | 5,0 |
betreute Personen | 49.618 | 60.247 | 10.629 | 21,4 |
Beschäftigte | 24.201 | 26.774 | 2.573 | 10,6 |
Abbildung 19-4 veranschaulicht die durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen prognostizierte Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen bis 2020 bzw. 2030 im Vergleich zum Jahr 2017. Bis 2030 wird die Zahl der Pflegebedürftigen in Sachsen insgesamt von 204.731 Pflegebedürftigen im Jahr 2017 um 20,4 Prozent auf 246.516 Pflegebedürftige ansteigen. Besonders hoch wird den Schätzungen zufolge dabei weiterhin der Anstieg bei den stationär betreuten Pflegebedürftigen ausfallen (Anstieg um 31,8% auf 67.221 Pflegebedürftige), der geringste Zuwachs ist bei den Pflegebedürftigen zu erwarten, die Pflegegeld beziehen (Anstieg um 13,3% auf 105.958 Pflegebedürftige). Zwischen 2017 und 2020 wird die Zahl der Pflegebedürftigen in Sachsen voraussichtlich um 7,6 Prozent auf 220.364 Pflegebedürftige ansteigen.
Im Jahr 2030 wird der Anteil der stationär betreuten Pflegebedürftigen an allen Leistungsbeziehern damit erneut um 2,4 Prozentpunkte auf 27,3 Prozent ansteigen. Der Anteil der Empfänger von Pflegegeld wird dagegen wieder um 2,7 Prozentpunkte auf 43,0 Prozent zurückgehen, jedoch nach wie vor den höchsten Anteil der Pflegebedürftigen umfassen.
Eine Gegenüberstellung der in Kapitel Pflege verwendeten Prognose der Pflegebedürftigen und der aktuellen Prognose des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen zeigt, dass sich bis 2030 wesentliche Unterschiede für die Pflegebedürftigen ergeben, die zu Hause oder ambulant versorgt werden (Abbildung 19-5). Trotz unterschiedlicher Annahmen ist die in Kapitel Pflege dargestellte Prognose der stationär Versorgten in Sachsen bis 2030 nicht so stark abweichend von der aktuellen Prognose des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen wie in den anderen Pflegearten. Entsprechend geben die in Kapitel Pflege getroffenen Aussagen zur Entwicklung der stationären Pflege nach wie vor einen Richtwert, der jedoch sorgfältig aktualisiert werden muss. Für die beiden weiteren Pflegearten, Pflege zu Hause und ambulante Pflege, zeigt sich die Wirkung der Pflegestärkungsgesetzes. Für beide Pflegearten nimmt die Zahl der Pflegebedürftigen deutlich zu.
Mit dem Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen im Freistaat Sachsen steigt auch der zukünftige Bedarf an Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen. Da die aktuelle, auf dem Jahr 2017 basierende Prognose der zukünftigen Zahl der Pflegebedürftigen für die kommenden Jahre eine deutlich höhere Zahl von Pflegebedürftigen voraussagt als die Prognose auf Basis der Daten für das Jahr 2015, ist anzunehmen, dass der in Abbildung 7-11 für das Jahr 2030 ausgewiesene Bedarf an Beschäftigten in der Pflege von 63.486 Personen den tatsächlichen Bedarf im Jahr 2030 unterschätzt, selbst wenn ein Großteil der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt wird. Für die Landkreise und die Kreisfreien Städte liegen jedoch noch keine Bedarfsprognosen auf Basis der neuen Pflegestatistik vor.
Auch die in Abbildung 7-57 prognostizierte Zahl der Empfänger von Leistungen der Hilfe zur Pflege wird sich durch den Anstieg der Zahl der stationär versorgten Pflegebedürftigen im Jahr 2017 voraussichtlich etwas stärker erhöhen als auf Basis der Daten für das Jahr 2015 angenommen. Dasselbe gilt entsprechend auch für die Nettoausgaben der Träger der Sozialhilfe für Leistungen der Hilfe zur Pflege (Abbildung 7-58) und in der Folge auch für die Nettoausgaben pro Empfänger von Leistungen der Hilfe zur Pflege (Abbildung 7-59).
Anhand der aktuellen Prognose zeigt sich abschließend die demografische Herausforderung im Pflegebereich, mit der der Freistaat Sachsen konfrontiert sein wird (Abbildung 19-6). Während die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter insbesondere in Variante 2 der Bevölkerungsvorausberechnung sehr stark abnehmen wird, kommt es bis 2030 zu einem deutlichen Anstieg der Pflegebedürftigen.
Fußnoten
1 Die Struktur dieses Kapitels orientiert sich an der Präsentation Pflege in Sachsen – aktuelle Entwicklungen nach Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen, abrufbar unter https://www.statistik.sachsen.de/download/030_SB-Soziales/Vortrag_Stand_17-Januar-2019-Redaktion.pdf, (Abruf am 08.02.2019).