Entwicklung der Zahl der Empfänger von Leistungen der Hilfe zur Pflege
Entwicklung zwischen 2005 und 2015
Diejenigen Pflegebedürftigen, die nach Bezug der Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung, die über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehenden Kosten nicht selbst tragen können, haben Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege. Im Freistaat Sachsen bezogen im Jahr 2015 17.130 Pflegebedürftige Leistungen der Hilfe zur Pflege von sächsischen Leistungsträgern215, darunter waren 58,6 Prozent weiblich. Besonders hoch war der Anteil der Bezieherinnen von Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Stadt Dresden (63,4%), besonders gering dagegen im Vogtlandkreis (49,3%).
2015 | Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege | ||
---|---|---|---|
Insgesamt | Männlich | Weiblich | |
Sachsen* | 16.547 | 6.902 | 9.645 |
Sachsen** | 17.130 | 7.099 | 10.031 |
Chemnitz, Stadt | 1.201 | 521 | 680 |
Erzgebirgskreis | 1.173 | 514 | 659 |
Mittelsachsen | 881 | 408 | 473 |
Vogtlandkreis | 948 | 481 | 467 |
Zwickau | 1.361 | 578 | 783 |
Dresden, Stadt | 2.085 | 763 | 1.322 |
Bautzen | 1.026 | 401 | 625 |
Görlitz | 1.462 | 599 | 863 |
Meißen | 712 | 274 | 438 |
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 857 | 337 | 520 |
Leipzig, Stadt | 3.392 | 1.445 | 1.947 |
Leipzig | 764 | 309 | 455 |
Nordsachsen | 685 | 272 | 413 |
Bezogen auf die Bevölkerung kamen im Freistaat Sachsen im Jahr 2015 419 Pflegebedürftige mit Bezug von Hilfe zur Pflege auf 100.000 Einwohner (Abbildung 7‑52). Besonders hoch war der Anteil der Empfänger von Hilfe zur Pflege an der Bevölkerung dabei in der Stadt Leipzig (605 Empfängerinnen und Empfänger je 100.000 Einwohner) und dem Landkreis Görlitz (562). Sehr gering waren die Anteile dagegen in den Landkreisen Mittelsachsen (282) und Meißen (290). In den in den vorherigen Kapiteln bezüglich der Entwicklung der Pflegebedürftigen und des Pflegepersonals auffälligen Landkreis Bautzen (335) und dem Vogtlandkreis (408) sowie der Stadt Dresden (383) sind die Anteile im Vergleich zum Landesdurchschnitt unterdurchschnittlich. Im Landkreis Zwickau entspricht der Anteil dagegen genau dem Landesdurchschnitt (419).
Zwischen 2005 und 2015 ist die Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege im Freistaat Sachsen um 27,2 Prozent angestiegen. Besonders dynamisch war der Zuwachs bei den männlichen Leistungsbeziehern (+52,2%), wohingegen der Zuwachs bei den Leistungsbezieherinnen deutlich moderater ausfiel (+13,9%). Besonders hoch war der Zuwachs im Freistaat Sachsen in den Städten Chemnitz (+65,2%) und Leipzig (+60,4%). Zu einem Rückgang der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Hilfe zur Pflege kam es dagegen in der Stadt Dresden (-6,3%). Moderat fiel der Zuwachs zudem im Landkreis Bautzen (+4,4%) aus. Auch der Zuwachs im Landkreis Zwickau (+20,7%) und im Vogtlandkreis (+23,6%) war im Vergleich zum Landesdurchschnitt noch unterdurchschnittlich.
Die Mehrheit der Empfänger von Leistungen der Hilfe zur Pflege im Freistaat Sachsen wird stationär versorgt. Im Jahr 2015 lag der Anteil aller Empfänger von Hilfe zur Pflege, die stationär betreut wurden, bei 66,0 Prozent. Daher soll im Folgenden der Fokus auf diese Personengruppe gesetzt werden.
Abbildung 7‑53 zeigt, in welchen Kreisfreien Städten und Landkreisen im Freistaat Sachsen der Anteil der Leistungsempfänger mit Hilfe zur Pflege in den stationären Pflegeeinrichtungen in Bezug zu den dort betreuten Pflegebedürftigen mit Leistungen der Pflegeversicherung am höchsten ausfällt. Der Landesdurchschnitt lag im Jahr 2015 bei einem Anteil von 16,1 Prozent. Den höchsten Anteil wiesen im Jahr 2015 die Stadt Leipzig (19,8%) und der Landkreis Görlitz (17,7%) aus, auch im Erzgebirgskreis (16,5%) und Landkreis Bautzen (16,3%) war der Anteil leicht überdurchschnittlich. Besonders gering ist der Anteil dagegen in der Stadt Chemnitz (12,0%) und im Landkreis Meißen (12,1%). Unterdurchschnittlich fiel der Anteil der Leistungsempfänger mit Hilfe zur Pflege in den stationären Pflegeeinrichtungen in Bezug zu den dort betreuten Pflegebedürftigen mit Leistungen der Pflegeversicherung beispielsweise auch in den Landkreisen Mittelsachsen (12,2%) und Zwickau (12,9%), dem Vogtlandkreis und der Stadt Dresden (jeweils 15,8%) aus.
Zwischen 2005 und 2015 ist der Anteil der stationär versorgten Empfänger von Hilfe zur Pflege an allen stationär versorgten Pflegebedürftigen in allen Kreisfreien Städten und Landkreisen im Freistaat Sachsen gesunken (Landesdurchschnitt: -16,0%), mit Ausnahme der Stadt Dresden, wo es zu einem deutlichen Anstieg kam (+16,2%), jedoch auf ein nach wie vor im Vergleich zum Landesdurchschnitt unterdurchschnittliches Niveau im Jahr 2015. Besonders gering fiel der Rückgang des Anteiles zudem im Erzgebirgskreis (-1,2%) und dem Landkreis Leipzig (-1,4%) aus. Besonders stark ist der Anteil zwischen 2005 und 2015 dagegen in den Landkreisen Mittelsachsen (-28,2%) und Bautzen (-27,6%) sowie der Stadt Leipzig (-27,2%) zurückgegangen (Abbildung 7-54).
Entsprechend der im Bundesvergleich relativ geringen Armutsgefährdungsquoten im Freistaat Sachsen sowie dem vergleichsweise geringen Preisniveau für professionelle Pflege (Abbildung 7‑27) fällt der Anteil der Empfänger von Hilfe zur Pflege im Freistaat Sachsen im Vergleich zum Bund relativ gering aus. Auf Bundesebene kamen im Jahr 2015 auf 100.000 Einwohner 552 Empfänger von Hilfe zur Pflege (Freistaat Sachsen: 421). Am höchsten war der Anteil in Berlin (975 Empfänger je 100.000 Einwohner). Am geringsten in Thüringen (382 Empfänger je 100.000 Einwohner).
Der Zuwachs der Empfänger von Hilfe zur Pflege zwischen 2005 und 2015 fiel in Deutschland mit einem Plus von 32,7 Prozent deutlich höher aus als im Freistaat Sachsen (+27,2%). Am höchsten stieg die Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege im Saarland (+84,6%), am geringsten in Niedersachsen (+17,1%).
Im Jahr 2015 gab es im Freistaat Sachsen 11.783 Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und 17.130 Empfänger von Leistungen der Hilfe zur Pflege. Im Kapitel 5 wird der Zuwachs bei den Empfängern von Grundsicherung im Alter zwischen 2005 und 2015 dargestellt. Für den Freistaat Sachsen insgesamt betrug der Zuwachs der Empfänger von Grundsicherung im Alter ab 65 Jahren in diesem Zeitraum 37,4 Prozent. Der Zuwachs fiel damit relativ betrachtet deutlich dynamischer aus als bei den Empfängern von Hilfe zur Pflege (+27,2%). Der absolute Zuwachs ist jedoch, aufgrund der insgesamt höheren Grundgesamtheit, bei der Hilfe zur Pflege (+3.660 Empfänger) sogar etwas größer ausgefallen als bei der Grundsicherung im Alter (+3.210 Empfänger). Absolut hat sich die Zahl der Empfänger von Leistungen der Hilfe zur Pflege mit 3.660 zusätzlichen Empfängern jedoch stärker erhöht als bei der Grundsicherung im Alter. Dies passt mit der in Abbildung 7‑51 dargestellten, im Vergleich zu den Pflegebedürftigen in Privathaushalten in den neuen Bundesländern (+14,3%), stärkeren Zunahme des Armutsrisikos für ab 65-Jährige im Freistaat Sachsen (+44,2%) beziehungsweise den neuen Bundesländern (+35,8%) zwischen 2005 und 2015 zusammen.
Abbildung 7‑55 zeigt, dass der Anteil der Empfänger von Hilfe zur Pflege an allen stationär versorgten Pflegebedürftigen im Freistaat Sachsen im Jahr 2015 im Vergleich zu den anderen Bundesländern mit einem Anteil von 16,1 Prozent am geringsten ausfiel. Insgesamt lag der Durchschnittswert in den neuen Bundesländern (22,7%) zudem deutlich unter dem Anteil in den alten Bundesländern (31,4%). Auf Bundesebene ergab sich ein Anteil von 29,4 Prozent. Den höchsten Anteil von Empfängern von Hilfe zur Pflege an allen stationär versorgten Pflegebedürftigen wies im Jahr 2015 die Hansestadt Hamburg (44,2%) auf.
Während der Anteil der Empfänger von Hilfe zur Pflege an allen stationär versorgten Pflegebedürftigen im Freistaat Sachsen (-13,4%) ebenso wie in den neuen Bundesländern (-9,3%) im Zeitverlauf deutlich gesunken ist, ist er in den alten Bundesländern (+0,6%) in etwa konstant geblieben (Abbildung 7‑56). Im Bundesdurchschnitt ist der Anteil um 1,6 Prozent gesunken. Noch stärker als im Freistaat Sachsen war der Rückgang im Bundesländervergleich neben dem Freistaat Sachsen nur noch in Sachsen-Anhalt (-17,3%). Mit Abstand am höchsten war der Anstieg dagegen im Saarland (+45,6%), gefolgt von den beiden neuen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern (+19,4%) und Thüringen (+10,5%).
Prognose bis 2030
Zwischen 2015 und 2030 wird die Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege in Sachsen voraussichtlich kontinuierlich weiter ansteigen, um 28,1 Prozent auf 21.201 Empfänger im Jahr 2030.216 Abbildung 7-57 zeigt den kontinuierlichen Anstieg der absoluten Zahl der Empfänger nach Kreisfreien Städten und Landkreisen. Auch im Jahr 2030 wird der Großteil der Empfänger in den Städten Dresden und Leipzig leben.
Der höchste Zuwachs der Empfänger von Hilfe zur Pflege ist zwischen 2015 und 2030 in der Stadt Dresden (+72,6%) und im Landkreis Meißen (+68,2%) zu erwarten. Auch im Landkreis Bautzen (+46,5%) wird der Zuwachs überdurchschnittlich ausfallen. Moderat ist der voraussichtliche Zuwachs dagegen im Erzgebirgskreis (+1,3%) und dem Vogtlandkreis (+4,8%). Auch im Landkreis Zwickau (+16,3%) wird der Zuwachs im Vergleich zum Landesdurchschnitt unterdurchschnittlich ausfallen.
Im Vergleich zur Entwicklung der Empfänger von Hilfe zur Pflege bis 2030 im Freistaat Sachsen (+28,1%) wird der Zuwachs der Empfänger von Grundsicherung im Alter (siehe Kapitel Ältere Menschen) mit 9,5 Prozent vergleichsweise moderat ansteigen.
Fußnoten
215 Diese Zahl umfasst auch Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Hilfe zur Pflege mit sächsischem Leistungsträger, die ihren Wohnsitz (Sitz der Einrichtung) außerhalb Sachsens haben. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger mit sächsischem Leistungsträger und Wohnort beziehungsweise Sitz der Einrichtung innerhalb Sachsens liegt lediglich bei 16.547 Pflegebedürftigen – bei dieser Betrachtung wird die Zahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger entsprechend leicht unterschätzt.
216 Die Prognose wurde vom FZG erstellt und basiert auf der Prognose der Pflegebedürftigen, die wie bereits dargestellt im Vergleich zur Prognose des Statistischen Landesamtes geringere Werte bis 2030 ausweist und die zusätzlich aufgrund der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes im Jahr 2017 zu erwartenden Pflegebedürftigen nicht berücksichtigt.