Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit
Die Zahl der Erwerbstätigen hat in Sachsen zwischen 2005 und 2015 von knapp 1.822.000 Personen auf 1.897.000 Personen zugenommen. Innerhalb der Gruppe der Erwerbstätigen sind in Sachsen immer mehr Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Zwischen 2005 und 2015 hat die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten Sachsens zugenommen (Abbildung 4-1). Trotz des Bevölkerungsrückganges in Sachsen stieg die Beschäftigtenzahl in diesem Zeitraum insgesamt von gut 1,3 Millionen auf rund 1,5 Millionen an, wobei der Zuwachs bei Männern und Frauen ähnlich ausgeprägt war. Allerdings konzentrierte sich rund die Hälfte dieser Zunahme in den Kreisfreien Städten Dresden und Leipzig.
2015 waren knapp 60 Prozent der Beschäftigten in Sachsen im Alter zwischen 25 und unter 50 Jahren. Etwa 35 Prozent waren 50 Jahre und älter, etwa 7 Prozent waren unter 25 Jahre. Zwischen den Landkreisen zeigen sich dabei nur minimale Abweichungen von der Altersverteilung der Beschäftigten in Sachsen insgesamt. Ausnahmen sind die Kreisfreien Städte Dresden und Leipzig. Hier betrug 2015 der Anteil der 25- bis 49-Jährigen 63 Prozent, während der Anteil der 50-Jährigen und Älteren bei rund 30 Prozent lag.
Entsprechend der demografischen Entwicklung hat zwischen 2005 und 2015 die Zahl der älteren Beschäftigten (im Alter von 50 Jahren und älter) deutlich zugenommen (Abbildung 4‑2). Die Zahl jüngerer Beschäftigter unter 25 Jahren hat dagegen in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten abgenommen. Dies liegt im Wesentlichen am geringen Bevölkerungsanteil der jungen Bevölkerung und der zunehmenden Alterung der Bevölkerung in Sachsen insgesamt. Vor allem in den Kreisfreien Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig, aber auch in den Landkreisen Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie Nordsachsen waren 2015 mehr Personen im Alter zwischen 25 und unter 50 Jahren beschäftigt als 2005. In den Kreisfreien Städten sowie im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat der Jugendquotient zwischen 2005 und 2015 zumindest moderat zugenommen.
Ausbildungsstellen
Im Berichtsjahr 2015/2016 haben sich in Sachsen 21.923 Personen auf eine Ausbildungsstelle beworben. Die Anzahl der Bewerber für Berufsausbildungsstellen in Sachsen war in den vergangenen Jahren rückläufig, wohingegen die Anzahl der gemeldeten Ausbildungsstellen zugenommen hat. Mögliche Erklärungen für die rückläufige Bewerberzahl sind die demografische Entwicklung sowie der Trend, dass immer mehr Schüler in Sachsen die allgemeine Hochschulreife erlangen (vergleiche Abbildung 4-52). Die zunehmende Zahl gemeldeter Ausbildungsstellen dürfte ein Indikator für die gute wirtschaftliche Lage in Sachsen sein.
Die überwiegende Anzahl der Bewerber begann eine Berufsausbildung. Eine Alternative zur Berufsausbildung fanden im Berichtsjahr 2015/2016 8 Prozent der Bewerber. Dabei handelt es sich beispielsweise um weitergehende Schulbildung, ein Berufsgrundschuljahr, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder freiwillige soziale Dienste. 3 Prozent der Bewerber haben weder eine Ausbildung begonnen noch eine Alternative genutzt.
Sachsenweit deckten sich 2015/2016 die Zahl der Bewerber und der Ausbildungsstellen ungefähr: den 21.923 Bewerbern standen 21.659 gemeldete Stellen gegenüber. Jedoch wird bei regionaler Betrachtung deutlich, dass der Ausbildungsstellenmarkt in Sachsen heterogen ist: In den Kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz sowie im Landkreis Mittelsachsen und im Vogtlandkreis wurden mehr Berufsausbildungsstellen gemeldet als Bewerber (Abbildung 4-3). Umgekehrt war das Verhältnis in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Leipzig.
Vollzeitbeschäftigung
Nahezu drei von vier Beschäftigten arbeiteten 2015 in Vollzeit, 2005 waren es noch vier von fünf Beschäftigten. Während 2015 deutlich mehr Männer vollzeitbeschäftigt waren als 2005, ist die Zahl der vollzeitbeschäftigten Frauen zwischen 2005 und 2015 in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten gefallen (Abbildung 4-4). Dazu trägt sicherlich nach wie vor eine Angleichung der Arbeitsstunden von weiblichen Erwerbstätigen an das westdeutsche Niveau bei, nachdem die Vollzeiterwerbstätigkeit der Frauen in Ostdeutschland bis 1990 deutlich höher war als die ihrer westdeutschen Geschlechtsgenossinnen. Eine Ausnahme hiervon ist die Kreisfreie Stadt Leipzig. Allerdings fällt hier die Zunahme der weiblichen Vollzeitbeschäftigten relativ zur Zunahme der männlichen Vollzeitbeschäftigten sehr gering aus.
Teilzeitbeschäftigung
Die Zunahme der weiblichen Beschäftigten insgesamt lässt sich im Wesentlichen durch einen Anstieg der in Teilzeit tätigen Frauen erklären. So stieg der Anteil der weiblichen Teilzeitbeschäftigten an allen weiblichen Beschäftigten von gut 30 Prozent 2005 auf über 45 Prozent 2015 an. Auch die Zahl männlicher Teilzeitbeschäftigter hat zwischen 2005 und 2015 deutlich zugenommen. Allerdings lag der Anteil der männlichen Teilzeitbeschäftigten 2015 bei lediglich 10 Prozent (Abbildung 4-5).
Dass Männer deutlich seltener als Frauen Teilzeittätigkeiten nachgehen, ist kein für Sachsen spezifisches, sondern ein bundesweit anzutreffendes Phänomen. Bemerkenswert ist jedoch, dass männliche Teilzeitbeschäftigungen in erster Linie in den Kreisfreien Städten Dresden und Leipzig zu beobachten sind, wohingegen sie in den anderen Regionen Sachsens kaum eine Bedeutung haben.
Für die Beschäftigten in Vollzeit und Teilzeit unterschiedlicher Altersklassen auf regionaler Ebene zeigt sich zwischen 2005 und 2015 eine vergleichbare Entwicklung wie für die Beschäftigten insgesamt. In allen Landkreisen und Kreisfreien Städten nimmt die Beschäftigung älterer Vollzeitbeschäftigter (50 Jahre und älter) zu. Die Zahl Vollzeitbeschäftigter unter 50 Jahren nahm nahezu überall ab. Ausnahmen bilden die Kreisfreien Städte Dresden und Leipzig. Dort hat die Vollzeitbeschäftigung Jüngerer (unter 25 Jahren) zwischen 2005 und 2015 leicht zugenommen. Ein Grund hierfür ist die generell hohe Attraktivität der Kreisfreien Städte für jüngere Personen, die dort entsprechend in höherer Zahl leben und arbeiten. Teilzeitbeschäftigung wurde 2015 in allen drei Altersgruppen in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten häufiger ausgeübt als 2005 (zur Attraktivität der Kreisfreien Städte siehe Kapitel Wirkungszusammenhänge, Abbildung 3-22).
Geringfügige Beschäftigung
Geringfügige Beschäftigung macht nur einen geringen Teil der Beschäftigung in Sachsen aus. Sie hat zwischen 2005 und 2015 leicht an Bedeutung verloren.19 Dies liegt auch an der allgemein guten Wirtschaftsentwicklung nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. 2015 betrug der Anteil der geringfügig Beschäftigten an allen Beschäftigten rund 15 Prozent, 2005 waren es noch 18 Prozent.
Arbeitslosigkeit
Die günstige wirtschaftliche Entwicklung in Sachsen und in Deutschland insgesamt sowie der demografisch bedingte Rückgang des Arbeitskräftepotenzials haben zwischen 2005 und 2016 zu einer signifikanten Abnahme der Zahl der Arbeitslosen (Abbildung 4-6) und der Arbeitslosenquote geführt. 2016 haben etwas mehr als 40.000 Personen Arbeitslosengeld nach SGB III bezogen, nachdem es 2005 noch knapp 180.000 Personen waren. Das entspricht einem Rückgang der Arbeitslosenquote nach SGB III von über 8 Prozentpunkte auf 2 Prozent. Die Zahl der Arbeitslosen nach SGB II (im Wesentlichen Personen, die ALG II beziehen) ist ähnlich deutlich von über 220.000 Personen 2005 auf etwa 115.000 Personen im Jahr 2016 zurückgegangen.20 Die Arbeitslosenquote insgesamt ist von 18,3 Prozent im Jahr 2005 auf 7,5 Prozent 2016 gesunken.
Im Bundeslandvergleich sind die Rückgänge der Arbeitslosenquoten nach SGB II und SGB III in Sachsen mit denen der weiteren ostdeutschen Bundesländer vergleichbar. Dennoch liegt die Arbeitslosenquote in Ostdeutschland und in Sachsen 2016 noch leicht über dem Wert für Gesamtdeutschland (Abbildung 4‑7). Betrachtet man ausschließlich die Gruppe der Personen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren, zeigt sich ebenfalls ein deutlicher Rückgang der Arbeitslosenquote in Sachsen von 12,2 Prozent 2008 auf 7,2 Prozent 2016. Im Bundeslandvergleich lag Sachsen 2016 im Mittelfeld hinter den meisten westdeutschen Bundesländern, aber vor Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Bremen, Berlin und Brandenburg.
Allerdings zeigen sich zwischen den Landkreisen und Kreisfreien Städten deutliche Unterschiede in der Arbeitslosenquote (Abbildung 4‑8). Den höchsten Wert wies 2015 der Landkreis Görlitz mit einer Arbeitslosenquote von über 11 Prozent auf. Der geringste Wert war dagegen im Landkreis Zwickau zu beobachten. Zwischen Männern und Frauen besteht kein nennenswerter Unterschied. Während Unterschiede in den Arbeitslosenquoten zwischen Ost und West in den letzten Jahren zunehmend geschrumpft sind, gewinnen die Binnenunterschiede zwischen Wirtschaftsräumen oder -regionen an Bedeutung (siehe beispielsweise Fuchs et al., 2015).
Dies deckt sich mit der Entwicklung der Zahl der Arbeitslosengeldempfänger nach SGB III (Abbildung 4‑9). Diese ist zwar in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten Sachsens gesunken, nach wie vor gibt es aber deutliche Differenzen. Beispielsweise gab es 2015 in den Kreisfreien Städten Dresden und Leipzig mit sechs- bis siebentausend Personen die meisten Empfänger von Arbeitslosengeld nach SGB III, während in Chemnitz, dem Landkreis Meißen und dem Vogtlandkreis nur jeweils rund dreitausend Personen Arbeitslosenunterstützung nach SGB III bezogen.
Fußnoten
19 Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ergibt sich aus der Summe der geringfügig entlohnt Beschäftigten und kurzfristig Beschäftigten. Geringfügig Beschäftigte können ihrer geringfügigen Beschäftigung auch im Nebenjob nachgehen. Eine weitere Unterteilung der Daten über kurzfristig Beschäftigte in ausschließlich und im Nebenjob kurzfristig Beschäftigte wird aufgrund geringer Fallzahlen nicht durchgeführt. Dies schränkt die Interpretierbarkeit der Zahlen zur geringfügigen Beschäftigung ein.
20 Unter Arbeitslosen nach SGB II fallen Empfänger von Arbeitslosengeld II (sogenanntes Hartz IV). Empfänger von ALG II sind neben Arbeitslosen auch Personen in Ausbildung, in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder solche, die mit Kindererziehung oder Pflege Angehöriger beschäftigt sind. Arbeitslose nach SGB III sind dagegen Empfänger von Arbeitslosengeld I.