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Armutsgefährdung in Sachsen

Armutsgefährdungsquoten

Das Armutsrisiko in Sachsen, abgebildet durch die Armutsgefährdungsquote gemessen am Landesmedian34, lag 2005 bei knapp 14 Prozent und ist bis 2016 auf gut 12 Prozent gesunken (Abbildung 4-24).

Im Bundesländervergleich war 2016 lediglich in Thüringen das Armutsrisiko noch etwas geringer als in Sachsen. In den ostdeutschen Bundesländern lag die Armutsgefährdungsquote 2016 niedriger als in Westdeutschland.

Abbildung 4-24: Armutsgefährdungsquote zum Bundesmedian in Deutschland insgesamt und zum Landesmedian in den Bundesländern, in Prozent, 2005 und 2016

Sachsen zeigt eine geringere Armutsgefährdungsquote im bundesweiten Vergleich. Im Vergleich zum Rest von Deutschland, wo das Armutsrisiko von 2005 bis 2016 zum Großteil gestiegen ist, sank die Quote in Sachsen um 2 Prozent.

Quelle: IT.NRW, Mikrozensus,
eigene Darstellung Prognos AG

Der Rückgang des Armutsrisikos in Sachsen zwischen 2005 und 2016 ist dabei nicht stetig und nicht regional einheitlich verlaufen (Abbildung 4-25).35 Personen im (ehemaligen) Direktionsbezirk Leipzig wiesen durchgehend eine höhere Armutsgefährdungsquote (bezogen auf den Median des Äquivalenzeinkommens im Direktionsbezirk) auf als Personen in den (ehemaligen) Direktionsbezirken Dresden oder Chemnitz.36

Abbildung 4-25: Armutsgefährdungsquote (zum Median des ehemaligen Direktionsbezirks) in den ehemaligen Direktionsbezirken Sachsens, in Prozent, 2005 bis 2016

Am höchsten war die Armutsgefährdungsquote zwischen 2005 und 2016 in Leipzig mit 15 Prozent im Jahr 2005 und 14,9 Prozent im Jahr 2016, gefolgt von Dresden mit 13,6 Prozent im Jahr 2005 und 12,3 Prozent im Jahr 2016. Am geringsten war die Armutsgefährdungsquote in Chemnitz mit 13 Prozent im Jahr 2005 und 10,8 Prozent im Jahr 2016.

Quelle: IT.NRW, Mikrozensus,
eigene Darstellung Prognos AG

Das Armutsrisiko hat sich für unterschiedliche Lebensformen in Sachsen unterschiedlich entwickelt.37 Für Lebensformen ohne Kinder ist es zwischen 2005 und 2015 relativ konstant geblieben. Für Lebensformen mit Kindern sank das Armutsrisiko dagegen von 17,2 Prozent 2005 auf 11,1 Prozent 2014 und stieg bis 2015 wieder auf 14,2 Prozent an (Abbildung 4-26). Der Rückgang der Armutsgefährdungsquote bis 2014 von Familien (Lebensformen mit Kindern unter 18 Jahren) zeigt sich für Paare mit Kindern, aber nicht für Alleinerziehende. Von 2014 auf 2015 stieg das Armutsrisiko insbesondere von Alleinerziehenden drastisch an, für Paare mit Kind fiel der Anstieg nur geringfügig aus. Ein Grund für den Anstieg der Armutsgefährdungsquote von Familien mit Kindern und darunter besonders von Alleinerziehenden von 2014 auf 2015 dürfte unter anderem die günstige wirtschaftliche Entwicklung und damit ein Anstieg des Äquivalenzeinkommens sein.

Abbildung 4-26: Armutsgefährdungsquote zum Landesmedian für ausgewählte Familienformen in Sachsen, in Prozent, 2005 bis 2015

Die Grafik zeigt die beschriebene Entwicklung der Armutsgefährdungsquote in Familien.

Quelle: IT.NRW, Mikrozensus,
eigene Darstellung Prognos AG

Im Vergleich mit den weiteren deutschen Bundesländern lag die Armutsgefährdungsquote zum Landesmedian in Sachsen sowohl für Männer als auch für Frauen auf einem recht niedrigen Niveau und hat sich zudem zwischen 2005 und 2015 für Männer und Frauen günstig entwickelt. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber, dass sowohl bei den Paaren mit Kind als auch bei den Alleinerziehenden innerhalb der von Armut bedrohten Haushalte 2015 vor allem Jüngere (18 bis unter 25 Jahre) stärker von Armut betroffen sind als 2005. Der Anteil der Personen dieser Altersgruppe in von Armut bedrohten Haushalten hat in den letzten Jahren deutlich von knapp 24 Prozent auf knapp 33 Prozent zugenommen (Abbildung 4-27).38 Demnach lebte 2015 jeder Dritte zwischen 18 und unter 25 Jahren in einem Haushalt mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle. Für die Älteren (im Alter von 65 Jahren und mehr) ist das Armutsrisiko ebenfalls leicht gestiegen.39 Für alle anderen Altersgruppen ist die Armutsgefährdung zwischen 2005 und 2015 dagegen gesunken.

Abbildung 4-27: Armutsgefährdungsquote zum Landesmedian nach neuer OECD-Skala für Personen in Haushalten insgesamt und nach Altersgruppen in den jeweiligen Haushalten in Sachsen, in Prozent, 2005 und 2015

Für Personen unter 18 Jahren lag die Armutsgefährdungsquote 2005 bei 19 und 2015 16 Prozent. Für Personen von 18 bis unter 25 Jahren lag die Quote 2005 bei 24 und 2015 bei 33 Prozent. Für Personen von 25 bis unter 45 Jahren lag die Quote 2005 bei 16 und 2015 14 Prozent. Für Personen von 45 bis unter 65 Jahren lag die Quote 2005 bei 13 und 2015 bei 13 Prozent. Für Personen im Alter von 65 Jahren und mehr lag die Quote 2005 bei 4 und 2015 bei 6 Prozent.

Quelle: IT.NRW, Mikrozensus,
eigene Darstellung Prognos AG

Innerhalb der Gruppe der Personen unter 18 Jahren lag die Armutsgefährdungsquote für die 15 bis 18-Jährigen mit 18,1 Prozent im Jahr 2015 am höchsten. Die Personen unter 3 Jahren wiesen dagegen eine Armutsgefährdungsquote von 14,9 Prozent auf.

SGB-II-Bezug

Entsprechend der Armutsgefährdungsquote war auch der Anteil der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sowie die zugehörige SGB-II-Quote in Sachsen in den letzten Jahren rückläufig. Die SGB-II-Quote ist ein weiterer Indikator zur Messung der Armutsgefährdung. Sie gibt das Verhältnis der Empfänger von Leistungen nach SGB II zum Personenkreis im Alter von null bis zur Regelaltersrente an. 2016 erhielten gut 330.000 Personen Leistungen nach SGB II, während es 2005 noch über 500.000 Personen waren. Entsprechend fiel die SGB-II-Quote zwischen 2005 und 2016 um 4,3 Prozentpunkte von 15,2 Prozent im Jahr 2005 auf 10,9 Prozent im Jahr 2016 (Abbildung 4-28).40

Abbildung 4-28: Zahl der Empfänger von Leistungen von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II in Sachsen (Säulen, linke Skala) und Verhältnis der Empfänger zum Personenkreis im Alter von null bis zur Regelaltersrente (SGB-II-Quote, Linie, rechte Skala) in Prozent, 2005 bis 2016

Die Anzahl der Leistungsberechtigten sowie die SGB-II-Quote stiegen von 2005 auf 2006 und sind dann bis 2016 kontinuierlich gesunken.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit,
eigene Darstellung Prognos AG

Die SGB-II-Quote, für die Daten für alle Landkreise und Kreisfreien Städte erst ab 2007 verfügbar sind, ging in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten von 2007 auf 2016 zurück (Abbildung 4-29). Am stärksten fiel der Rückgang im Landkreis Görlitz aus. Hier nahm die SGB-II-Quote um 7,6 Prozentpunkte von gut 21 Prozent auf knapp 14 Prozent ab. Im Erzgebirgskreis war der Rückgang mit 7,6 Prozentpunkten von 15,7 Prozent 2007 auf 8,1 Prozent 2016 ebenfalls beträchtlich. Während 2007 der geringste Wert der SGB-II-Quote im Vogtlandkreis mit 14,8 Prozent zu beobachten war, lag die SGB-II-Quote 2016 in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten mit Ausnahme der Kreisfreien Stadt Leipzig unter 15 Prozent.

Abbildung 4-29: SGB-II-Quote in Sachsen insgesamt sowie in den Landkreisen und Kreisfreien Städten, 2007 (links) und 2016 (rechts)

Der im Text erläuterte Rückgang der SGB-II-Quote wird in dieser Abbildung grafisch dargestellt.

Eine Übersichtskarte mit den Namen der Landkreise und Kreisfreien Städte ist in Teil I zu finden.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit,
eigene Darstellung Prognos AG. Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / BKG 2018

Auf Ebene der Bedarfsgemeinschaften zeigt sich ebenfalls ein deutlicher Rückgang des Anteiles der SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an den privaten Haushalten in Sachsen insgesamt sowie in den Landkreisen und Kreisfreien Städten.41 Dieser Rückgang fiel zwischen 2005 und 2015 für Familien mit Kindern unter 18 Jahren deutlich stärker aus als für alle privaten Haushalte. Demnach sind Familien mit Kindern unter 18 Jahren 2015 deutlich seltener auf Grundsicherung nach SGB II angewiesen als noch 2005 (Abbildung 4-30). Dennoch sind Familien viel häufiger auf SGB-II-Leistungen angewiesen als Haushalte insgesamt.

Abbildung 4-30: Anteil der SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an den privaten Haushalten und an den Familien mit Kindern unter 18 Jahren in Sachsen insgesamt sowie in den Landkreisen und Kreisfreien Städten, in Prozent, 2015 und Rückgang von 2005 bis 2015

Die Grafik stellt den beschriebenen regionalen Rückgang der Anteile der SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an den privaten Haushalten und an den Familien mit Kindern unter 18 Jahren dar.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Sachsen Anteil an Familien mit Kindern unter 18 Jahren in hellem Grün und Sachsen Anteil an privaten Haushalten in Schwarz dargestellt,
eigene Darstellung Prognos AG

In absoluten Zahlen lag die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt 2016 bei knapp 200.000, rund ein Viertel davon waren Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Unter diesen hatten rund 30.000 ein Kind, rund 17.000 zwei Kinder und knapp 10.000 drei Kinder. Die Kreisfreien Städte wiesen 2016 den höchsten Anteil an Bedarfsgemeinschaften mit Kindern auf. Die Zahl der Personen unter 18 Jahren, die als Kind in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften leben, ist von 2005 bis 2016 deutlich von gut 130.000 auf gut 100.000 geschrumpft. Ebenfalls rückläufig war von 2005 bis 2014 die Zahl der Personen unter 18 Jahren in Sachsen in privaten Haushalten unter der Armutsgefährdungsschwelle von 60 Prozent des Äquivalenzeinkommens. Allerdings stieg die Personenzahl in dieser Gruppe von 2014 auf 2015 deutlich von 72.000 auf 96.000 an. Ein Grund hierfür könnte die bereits 2015 sichtbare stärkere Zuwanderung sein. Insbesondere geflüchtete Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II fallen darunter.42

Werden ausschließlich erwerbsfähige Leistungsberechtigte betrachtet, so zeigt sich ein ähnlicher Rückgang (Abbildung 4-31).43 Allerdings fällt der Rückgang bei den Jüngeren (15 bis unter 25 Jahren) etwas schwächer aus als insbesondere bei den Älteren (25 bis unter 50 Jahre).

Abbildung 4-31: Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II in Sachsen nach Altersgruppen, 2006 bis 2015

Im Jahr 2006 gab es in Sachsen circa 100.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach SGB II bis unter 25 Jahren, 250.000 von 25 bis unter 50 Jahren, 50.000 von 50 bis unter 55 Jahren und 50.000 im Alter von 55 Jahren und mehr. 2015 gab es in Sachsen 30.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach SGB II bis unter 25 Jahren, 150.000 von 25 bis unter 50 Jahren, 35.000 von 50 bis unter 55 Jahren und 60.000 im Alter von 55 Jahren und mehr.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit,
eigene Darstellung Prognos AG

Innerhalb der Gruppe der regelleistungsberechtigten Personen unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften zeigt sich vor allem ein deutlicher Rückgang der Kinder unter 3 Jahren (Abbildung 4-32).44 Waren 2007 noch gut 32.000 Personen unter 3 Jahren regelleistungsberechtigt, sank deren Zahl bis 2015 auf knapp 18.000.

Abbildung 4-32: Regelleistungsberechtigte unter 18 Jahren nach Altersgruppen in Sachsen, Jahresdurchschnitte, absolut, 2007 bis 2015

2007 gab es 32.000 unter 3-jährige Regelleistungsberechtigte, 25.000 von im Alter von 3 bis unter 6 Jahren, 55.000 im Alter von 6 bis unter 15 Jahren und 20.000 im Alter von 15 bis unter 18 Jahren. 2015 gab es 18.000 unter 3-Jährige Regelleistungsberechtigte, 17.000 von im Alter von 3 bis unter 6 Jahren, 42.000 im Alter von 6 bis unter 15 Jahren und 11.000 im Alter von 15 bis unter 18 Jahren.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit,
eigene Darstellung Prognos AG

Auf regionaler Ebene verlief der Rückgang der Regelleistungsberechtigten unter 18 Jahren weitgehend gleichförmig. Am schwächsten ging die Zahl in den Kreisfreien Städten Dresden und Leipzig zurück. Angesichts der vergleichsweise günstigen demografischen Entwicklung und der Zunahme der Bevölkerung unter 18 Jahren ist dies wenig überraschend. Zu einem Teil sind die Rückgänge der Regelleistungsberechtigten in einigen Regionen wie etwa in den Landkreisen Görlitz oder Nordsachsen durch einen Rückgang der Zahl der Personen unter 18 Jahren insgesamt zu erklären. 2015 lag der Anteil der Regelleistungsberechtigten unter 18 Jahren an allen Personen unter 18 Jahren in der Kreisfreien Stadt Leipzig mit 22 Prozent (dies entspricht knapp 20.000 Regelleistungsberechtigten) am höchsten. Am geringsten war der Anteil mit 11 Prozent (entspricht knapp 6.000 Regelleistungsberechtigten) im Erzgebirgskreis.

Der Rückgang der Zahl Leistungsberechtigter unter 18 Jahren zeigt sich auch für diejenigen mit erwerbstätigen Eltern (Ergänzer). 2007 fielen noch 95.148 Personen in diese Gruppe. 2015 waren es noch 84.636 Personen. Nach Altersgruppen unterteilt zeigt sich für diese Gruppe ein vergleichbares Bild zu Abbildung 4‑32. Am stärksten rückläufig war die Zahl Leistungs­berechtigter mit erwerbstätigen Eltern im Alter bis unter 3 Jahre. Die Zahl Leistungsberechtigter mit erwerbstätigen Eltern im Alter von 6 bis unter 15 Jahren hat dagegen absolut von 21.343 im Jahr 2007 auf 22.676 Personen im Jahr 2015 zugenommen.

 

Fußnoten

34 Die Armutsgefährdungsquote zeigt den Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des (regionalen, also auf Sachsen bezogenen) Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet.

35 Auf Ebene der Landkreise und Kreisfreien Städte zeigt die Entwicklung der relativen Kaufkraft, also die Entwicklung des preisbereinigten Einkommens, keine nennenswerten Differenzen. Würde man die verfügbaren Einkommen der Haushalte je Einwohner um eine regionale Preisentwicklung korrigieren, läge das verfügbare Einkommen aggregiert von 2010 bis 2015 im Vogtlandkreis knapp 500 Euro höher als ohne Preiskorrektur. In Dresden wäre das verfügbare Einkommen rund 500 Euro geringer. Grundlage für die Berechnung der regionalen Preisentwicklung sind ein regionaler Preisindex des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung für das Jahr 2007 sowie die Entwicklung der Wohnkosten, beides auf Ebene der Landkreise und Kreisfreien Städte.

36 Die Daten zur regionalen Armutsgefährdung liegen auf Ebene der NUTS-Regionen vor. NUTS bezeichnet eine hierarchische Systematik zur eindeutigen Identifizierung und Klassifizierung der räumlichen Bezugseinheiten der Amtlichen Statistik in den Mitgliedstaaten der EU. NUTS II entspricht in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen den Regierungsbezirken und in Sachsen den ehemaligen Direktionsbezirken. Entsprechend wird für Sachsen im Folgenden von (ehemaligen) Direktionsbezirken gesprochen.

37 Für die ehemaligen Direktionsbezirke zeigt sich ein vergleichbares Bild zu Abbildung 4-26.

38 Darin sind alle Personen dieser Altersgruppe (beispielsweise auch Studenten) in privaten Haushalten am Hauptwohnsitz enthalten. Dies relativiert den hohen Wert der Armutsgefährdungsquote dieser Altersgruppe.

39 In Kapitel 5 wird die ökonomische Lage und Entwicklung der Senioren, insbesondere die Zunahme des Altersrisikos dieser Altersgruppe, im Detail beleuchtet.

40 Zu den Leistungsempfängern zählen als so genannte Regelleistungsberechtigte Empfänger von Arbeitslosengeld II und von Sozialgeld sowie sonstige Leistungsberechtigte. Arbeitslosengeld II erhalten erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte, Sozialgeld nicht erwerbsfähige Regelleitungsberechtigte innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft. Das sind Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder die aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit beziehungsweise eventuell rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten.

41 Nach Definition der Bundesagentur für Arbeit bezeichnet eine Bedarfsgemeinschaft (BG) eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Von jedem Mitglied der BG wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfes aller Angehörigen der BG einsetzt (Ausnahme: Kinder). Es besteht eine sogenannte bedingte Einstandspflicht. Eine BG (gem. § 7 SGB II) hat mindestens einen Leistungsberechtigten (LB). Des Weiteren zählen dazu die im Haushalt lebenden Eltern, der im Haushalt lebende Elternteil und/oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils des LB, sofern der LB das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als Partner des LB, der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte oder Lebenspartner, eine Person, die mit dem LB in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder des LB, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.

42 Neben der Zahl der Bedarfsgemeinschaften hat auch die Zahl der Personen unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften von 132.879 Personen 2005 auf 103.212 Personen 2015 abgenommen.

43 Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen nur dann als erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgewiesen, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen.

44 Minderjährige, unverheiratete Regelleistungsberechtigte bis unter 18 Jahre mit Bezug von Regelleistungen nach dem SGB II.

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