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Zum aktuellen Stand der Sozialberichterstattung in den sächsischen Landkreisen, kreisangehörigen Städten und Kreisfreien Städten

Vorbemerkung

Eine verbindliche Definition dessen, was einen Sozialbericht inhaltlich charakterisiert und welche Mindeststandards zu erfüllen sind, gibt es nicht.285 Der jährliche Sozialbericht der Bundesregierung beispielsweise dokumentiert Umfang und Bedeutung der sozialstaatlichen Leistungen und die in diesem Kontext ergriffenen Reformen.286 In Nordrhein-Westfalen versteht sich der Sozialbericht des Landes ausdrücklich als Armuts- und Reichtumsbericht, während zum Beispiel Karl Lenz und Wilfried Killisch in ihrem Sozialbericht für die Stadt Dresden 2008 formulieren: »Der Lebenslagenansatz knüpft an die Armutsforschung an und stellt die Lebenslagen als Gesamtheit der äußeren Bedingungen, die das Leben von Personen und Gruppen beeinflussen, in den Mittelpunkt. Neben der Mehrdimensionalität zeichnet sich der Lebenslagenansatz dadurch aus, die wechselseitige Beeinflussung gesellschaftlicher Phänomene zu berücksichtigen«.287

Leipzig hingegen formuliert im ersten Sozialreport 2005: »Der Sozialreport soll eine Art Frühwarnsystem werden, das als Grundlage zur Ableitung sozialpolitischer Diskurse sowie zur gezielten Formulierung und Fortschreibung bzw. Steuerung von Fachplanungsprozessen geeignet ist«.288 Für die Leipziger Berichterstattung werden Leitsätze formuliert, das heißt sie ist

  • themenorientiert, das heißt es wird zu zentralen sozialpolitischen Themen berichtet,
  • zeitreihenbezogen, das heißt es werden Entwicklungen im Zeitverlauf (in der Regel zum Jahresende) beschrieben,
  • raumbezogen, das heißt es werden stadt-/sozialräumliche Unterschiede aufgezeigt,
  • zielgruppenbezogen, das heißt es werden Entwicklungsverläufe an sozialpolitisch besonders relevanten Teilgruppen der Bevölkerung untersucht,
  • entscheidungsunterstützend, das heißt es werden Hinweise für die Überprüfung von Fachkonzepten, Fachplanungen und politische Steuerung gegeben.

Unter dem Stichwort Sozialplanung formuliert der Vogtlandkreis289 deren Ziele ganz ähnlich: Sie

  • unterstützt die sozialpolitische Steuerung vor Ort,
  • ist die zielgerichtete Planung zur Beeinflussung der Lebenslagen von Menschen, der Verbesserung ihrer Teilhabechancen sowie zur Entwicklung adressaten- und sozialraumbezogener Dienste, Einrichtungen und Sozialleistungen in den Sozialräumen,
  • ist fachlich-inhaltliche Politikberatung, die sich in Sozialstruktur- und Bedarfsplanung sowie in Bereiche wie Jugendhilfe, Pflegestruktur-, Behinderten-, Gesundheits- und Altenhilfeplanung aufgliedert,
  • ist teilweise gesetzlich normiert,
  • dient der Entscheidungsvorbereitung kommunaler Sozialpolitik,
  • liefert die Basis für die fachliche Verantwortung der Verwaltung für soziale Dienste und Einrichtungen als auch für die Beteiligung von Adressaten.
 

Fußnoten

285 Eine gute Übersicht und Analyse liefert Silke Mardorf, Konzepte und Methode von Sozialberichterstattung. Eine empirische Analyse kommunaler Armuts- und Sozialberichterstattung, Wiesbaden 2006.

286 Vergleiche auch: http://www.amtliche-sozialberichterstattung.de.

287 W. Killisch und K. Lenz (Bearbeitung), Bericht zur Entwicklung sozialer Strukturen und Lebenslagen. Lebenslagenbericht, Dresden 2008, Seite 6.

288 Sozialreport Leipzig 2005, Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Leipzig 2005, Seite 4ff.

289 https://www.vogtlandkreis.de/B%C3%BCrgerservice-und-Verwaltung/Landratsamt/Dezernate-und-%C3%84mter/Dezernat-IV/Jugend-und-Soziales/index.php?La=1&NavID=2752.173&object=tx,2752.12239.1&kat=&kuo=2&sub=0 (Abruf am 10.10.2018).

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