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Schlussfolgerungen aus dem Bericht

Die Staatsregierung in Sachsen hat am Ende von dem Sozialbericht
eine eigene Schlussfolgerung verfasst.
Auch diese Schlussfolgerung wurde zusammengefasst.
Und die wesentlichen Ergebnisse der Zusammenfassung
wurden in einfache Sprache übertragen.

Im Koalitionsvertrag zwischen den Parteien CDU und SPD im Jahr 2014
wurde die Staatsregierung mit verschiedenen Aufgaben beauftragt.
Die Aufträge aus dem Vertrag zwischen den Regierungsparteien
werden nachfolgend nicht wörtlich wieder gegeben.
Die Aufträge aus dem Vertrag zwischen den Regierungsparteien
haben wir auch in einfache Sprache übertragen.
Unter anderem waren das folgende Aufgaben:

  • Mit dem Jahr 2016 ist auf der Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen
    eine fachgerechte und regelmäßige Sozialberichterstattung
    auf den Weg zu bringen.
  • Mit Unterstützung des Statistischen Landesamtes
    soll daneben auch eine geeignete Sozialberichterstattung
    für die kommunale Ebene ermöglicht werden.

Um den Auftrag des Koalitionsvertrages zu erfüllen
und eine geeignete Sozialberichterstattung bei den Kommunen zu ermöglichen,
müssen wichtige Fragen geklärt werden.

  • Wie wird berichtet?
  • Was wird berichtet – gibt es einheitliche Merkmale?
  • Wird regelmäßig berichtet?
  • Gibt es Berichte zu den Lebenslagen auch auf kommunaler Ebene?
  • Sind die so ähnlich wie in dem hier vorgelegten Sozialbericht?

Der vorliegende Sozialbericht für ganz Sachsen
zeigt nun die Grenzen für eine Sozialberichterstattung,
die die Regionen in Sachsen beachtet.
Aufgrund der Unterschiedlichkeit der aus den Regionen kommenden Informationen
lässt der Gesamtbericht nur Richtungen der Entwicklungen erkennen.
Und der Bericht macht deutlich,
wo weitere Untersuchungen nötig sind.

Der erste Sozialbericht in Sachsen wurde 2006 erstellt.
Fast zeitgleich zu den großen Berichten
der sogenannten Enquetekommission des Landtags
und der Expertenkommission der sächsischen Staatsregierung.
Diese beiden Berichte haben sich mit der Entwicklung der Bevölkerung
und den daraus resultierenden Folgen in Sachsen beschäftigt.
Die Empfehlungen wurden von der Staatsregierung aufgenommen und umgesetzt.
So wurde zum Beispiel die sogenannte Förderrichtlinie Demografie
und der sogenannte Demografie Monitor auf den Weg gebracht.

Eine Zusammenschau aller verfügbaren Sozialberichte
auf kommunaler Ebene zeigte,
dass eine längerfristige, regelmäßig erscheinende, umfangreiche
Sozialberichterstattung nur in der Kreisfreien Stadt Leipzig erstellt wird.
Auch in Chemnitz und im Landkreis Görlitz
haben einige Sozialberichte vorgelegen.
Diese waren jedoch nicht so umfangreich.
Der im Jahr 2016 im Landkreis Mittelsachsen
erschienene große Sozialbericht war am umfangreichsten.

Die Landkreise in Sachsen sind unterschiedlich groß.
Es leben auch unterschiedlich viele Menschen in den Landkreisen.
Manche Landkreise machen eigene Berichte.
In den Berichten werden positive und negative Entwicklungen betrachtet.
Dann werden diese sogenannten Effekte in einem Gesamtergebnis bewertet.
In diesem Fall kann man von sogenannten Saldierungseffekten sprechen.
Wenn wir nun einen Gesamtbericht für ganz Sachsen machen,
dann verfälschen diese nicht klaren Teilergebnisse aus den Regionen
das Gesamtergebnis für ganz Sachsen.
Wesentliche Besonderheiten aus den Landkreisen
bleiben dann auch unsichtbar.
Daher sollte eine künftige Sozialberichterstattung
in den Landkreisen und für ganz Sachsen
auf der Basis gleicher Informationen erstellt werden.

Dazu wurde für die Landkreise
eine Liste mit den wichtigsten Merkmalen erstellt.
Diese Liste können die Landkreise
ihrer Sozialberichterstattung zugrunde legen.

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