zu Kapitel 7: Menschen mit Behinderungen
Eine gleichberechtigte berufliche und gesellschaftliche Teilhabe
für Menschen mit Behinderungen
ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel.
Im Sozialbericht werden Daten gesammelt und ausgewertet.
Deshalb kann der Sozialbericht einen Hinweis darauf geben,
ob und inwieweit dieses Ziel erreicht wird.
Im Sozialbericht wird dabei aber nur 1 Ausschnitt der Lebenslage
von Menschen mit Behinderungen besprochen.
Eine ausführlichere Besprechung gibt es
im 6. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen.
Dieser Bericht wird zurzeit vorbereitet.
Anzahl der Menschen mit Behinderungen
Die Auswertungen für den vorliegenden Sozialbericht zeigen:
Menschen mit Behinderungen machen
einen wesentlichen Teil der Bevölkerung in Sachsen aus.
Eine Schwerbehinderung liegt vor,
wenn ein Mensch einen anerkannten Grad der Behinderung von 50 oder mehr hat.
Jeder 10. Mensch hat eine Schwerbehinderung.
In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Menschen
mit Schwerbehinderungen deutlich gestiegen.
Auch der Anteil der Menschen mit Schwerbehinderungen
im Verhältnis zur gesamten Bevölkerung ist deutlich gestiegen.
Dieser Anstieg geht auf die Entwicklung der Bevölkerung in Sachsen zurück.
Besonders ältere Menschen haben häufiger eine Schwerbehinderung.
Das bedeutet:
Wenn die Bevölkerung älter wird,
dann steigt auch der Anteil der Menschen mit Schwerbehinderung in Sachsen an.
In Sachsen gibt es fast genauso viele Männer wie Frauen mit Schwerbehinderungen.
Der Anteil an Männern mit Schwerbehinderung ist etwas höher.
Das sind besonders Männer im höheren Alter.
Die Anzahl der Menschen in den verschiedenen Regionen in Sachsen
ist sehr unterschiedlich.
Das hat Auswirkungen auf den Anteil der Menschen mit Schwerbehinderungen
an der Bevölkerung in den Landkreisen und Kreisfreien Städten.
Schwerbehinderungen nehmen mit dem Alter zu.
Regionen mit sehr vielen älteren Menschen
haben eine höhere Anzahl von Menschen mit Schwerbehinderungen.
Das ist zum Beispiel im Landkreis Görlitz zu sehen.
In Regionen mit einer ziemlich jungen Bevölkerung
ist die Anzahl der Menschen mit Schwerbehinderungen geringer.
Das ist zum Beispiel in der Kreisfreien Stadt Leipzig so.
Berechnungen für die Zukunft zeigen,
dass sich die Gesamtanzahl der Menschen mit Schwerbehinderung
in den Regionen sehr unterschiedlich entwickeln wird.
Mit einer Erhöhung der Gesamtanzahl
wird in den Städten Dresden und Leipzig gerechnet.
Aber in diesen Städten wird auch
mit einem Anstieg der Gesamtanzahl der Menschen gerechnet.
Ein Rückgang wird in dem Landkreis Zwickau,
im Landkreis Görlitz und im Landkreis Erzgebirge erwartet.
Art und Schwere der Behinderung
Menschen mit Schwerbehinderungen sind eine Gruppe mit großen Unterschieden.
2 Drittel haben eine körperliche Schwerbehinderung.
1 Viertel haben eine geistige oder seelische Behinderung.
In den meisten Fällen liegt die Ursache für die Schwerbehinderung
in einer Krankheit.
Bei 20 Menschen mit Schwerbehinderung
bestand bei nur 1 Menschen die Behinderung bereits von Geburt an.
Bildung
Der gleichberechtigte Zugang zu Bildung
hat eine besondere Bedeutung für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Im Schuljahr 2015 / 2016 brauchten etwa 27.000 Schüler
zusätzliche sonderpädagogische Förderung
in einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule.
Jungen haben fast doppelt so häufig einen Förderbedarf wie Mädchen.
Der größte Teil Schüler mit Förderbedarf wird an Förderschulen unterrichtet.
Aber der Anteil der inklusiv beschulten Kinder
steigt seit einigen Jahren durchgehend an.
Das ist besonders im Bereich der Grundschulen
und in Mittelschulen und Oberschule so.
Erwerbsarbeit und Einkommen
Neben der Bildung ist auch die Teilhabe am Arbeitsleben
für Menschen mit Behinderungen wichtig.
Die Daten zeigen:
Menschen mit Behinderungen sind weiterhin deutlich seltener erwerbstätig
als Menschen ohne Behinderungen.
Erwerbstätig bedeutet:
Mit der Arbeit kann ich das Geld für mein Leben verdienen.
Aber insgesamt ist der Anteil der erwerbstätigen Menschen mit Behinderungen
in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
An der finanziellen Situation von Menschen mit Behinderungen
können wir auch Besonderheiten für diese Gruppe deutlich machen.
So hatten Menschen mit Schwerbehinderungen im Jahr 2013
ein geringeres Einkommen als Menschen ohne Behinderungen.
Deshalb haben die Menschen mit Behinderungen ein höheres Risiko zu Armut.
Von 3 Menschen kann nur etwa 1 Mensch mit Behinderung
seinen Lebensunterhalt überwiegend durch seine Arbeit absichern.
Förderung der Selbstbestimmung und der Teilhabe
Die Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe
sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Zum Beispiel konnte für die Bereiche Eingliederungshilfe
und Leistungen des Integrationsamtes festgestellt werden:
- Die Zahl der Leistungsbeziehenden ist gestiegen.
- Die Höhe der Gelder pro bewilligtem Antrag ist gestiegen.
Beim Integrationsamt überstiegen die Ausgaben zuletzt die Einnahmen.
das bedeutet für die Zukunft
Die Auswertungen geben Hinweise auf wichtige Handlungsfelder.
Das gilt auch besonders für die Bereiche Bildung und Arbeitsmarkt.
Positive Entwicklungen sind zwar bereits sichtbar.
Aber eine gleichberechtigte Teilhabe wird weiterhin nicht gesichert.
Im Bundesvergleich wird deutlich:
In Sachsen gibt es weiterhin Aufholbedarf.
Merkmal dafür ist die Teilhabe im Bereich Bildung.
Die Anzahl der Fälle von Einzelintegration
und die Schul- und Berufsabschlüsse der Menschen mit Behinderung
werden dazu näher untersucht.
Im Handlungsfeld Arbeitsmarkt sind wichtige Merkmale
die Anzahl der Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben.
Und ihre Möglichkeit, damit ihr Geld für das Leben zu verdienen.
Einen ausführlichen und umfassenderen Überblick
über die Handlungsfelder zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Sachsen
bietet der Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Der Aktionsplan ist im Internet zu finden.
Die Adresse lautet:
https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/aktionsplan.html
Wir brauchen mehr Informationen.
Dann können wir die Lage der Menschen mit Behinderungen besser einschätzen.
Besonders viele Daten fehlen bei den Menschen mit Behinderungen,
die weniger als einen Grad der Behinderung von 50 haben.
Laut der UN-Behindertenrechtskonvention
soll sich die Berichterstattung
auf die gesamte Gruppe der Menschen mit Beeinträchtigungen beziehen.
Derzeit fehlen aber noch die Menschen mit chronischen Erkrankungen
und die Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen.