Kinderbetreuungsinfrastrukturen
Für die Betreuung von Kindern außerhalb der Familie gibt es zwei öffentlich geförderte Infrastrukturen: Kindestageseinrichtungen und Kindertagespflege. Kindertageseinrichtungen sind nach § 22 Absatz 1 SGB VIII »Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden.« Zu den Kindertageseinrichtungen zählen beispielsweise Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte und gemischte Einrichtungen. Im Gegensatz zu den Kindertageseinrichtungen wird die Kindertagespflege von einer Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt des Personensorgeberechtigten (in der Regel der Eltern) oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Die Kindertagespflege richtet sich in erster Linie an Kinder unter drei Jahren. In Sachsen sind 96 Prozent der Kinder in Kindertagespflege unter drei Jahre alt.
In Sachsen wird der überwiegende Teil der Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen betreut. Im Jahr 2015 besuchten 44 Prozent eine Kindertageseinrichtung, 7 Prozent waren bei einer Tagespflegeperson. Im Zeitverlauf hat sich die Besuchsquote in der Kindertagespflege mehr als verdreifacht; sie ist aber im Vergleich zur Besuchsquote in den Kindertageseinrichtungen nach wie vor auf einem niedrigen Niveau.
Im regionalen Vergleich spiegeln sich die sachsenweiten Ergebnisse wider: Die Kindertagespflege hat in allen Kreisen und Kreisfreien Städten im Vergleich zu den Kindertageseinrichtungen eine untergeordnete Funktion. Auffällig ist nur der relativ hohe Wert in Leipzig (14%). Möglicherweise macht der hohe Jugendquotient in Leipzig zusätzliche Kinderbetreuungsangebote erforderlich. Im Vergleich zur klassischen Kindertageseinrichtung lässt sich eine Betreuung in der Kindertagespflege schneller umsetzen, da diese keine neuen Räumlichkeiten benötigt und die rechtlichen Vorgaben niedrigschwellig sind. Damit können Kindertagespflegen eine Pufferfunktion erfüllen, wenn die Angebote der Kindertageseinrichtungen nicht ausreichen. In den meisten Landkreisen Sachsens ist das Angebot an Kindertageseinrichtungen jedoch gut, sodass Kindertagespflege nur einen sehr geringen Anteil der Kinderbetreuung ausmacht. Gleichwohl ist festzustellen, dass mittlerweile in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten Angebote der Kindertagespflege aufgebaut wurden.
Im Zeitverlauf ist die Zahl der Kinder, die in Tagespflegen betreut werden, stärker angestiegen als die Zahl der Tagespflegepersonen. Das bedeutet, dass Tagespflegepersonen immer mehr Kinder betreuen. Im Jahr 2006 kamen in Sachsen 3,1 Kinder auf eine Tagespflegeperson, im Jahr 2015 waren es 4,4 Kinder. In den Landkreisen und Kreisfreien Städten reicht die Spanne von 3,6 Kindern im Vogtlandkreis bis 4,7 Kinder in Chemnitz. Maximal fünf Kinder dürfen von einer Tagespflegeperson gleichzeitig betreut werden.
In allen Landkreisen und Kreisfreien Städten lässt sich im Zeitablauf ein Zuwachs der betreuten Kinder, der Kindertageseinrichtungen und des pädagogischen Personals beobachten. 2015 gab es 2.894 Kindertageseinrichtungen in Sachsen. Das sind 272 Einrichtungen mehr als im Jahr 2006 und entspricht einem Zuwachs von 10 Prozent. In der regionalen Perspektive setzen sich die Kreisfreien Städte Dresden und Leipzig von den Landkreisen ab. In Dresden ist der größte Zuwachs an Kindertageseinrichtungen zu beobachten, sowohl absolut (+117 Einrichtungen) als auch prozentual (+44%). Mit einem Zuwachs von 66 Prozent stieg in der Landeshauptstadt auch die Zahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen am deutlichsten an. Auch in Leipzig sind die Entwicklungen überdurchschnittlich (+52 Einrichtungen; +20%).
Das pädagogische Personal ist im Zeitverlauf ebenfalls angewachsen. Im Jahr 2015 waren 28.257 Pädagoginnen und Pädagogen in den Kindertageseinrichtungen beschäftigt. Dies entspricht im Vergleich zu 2006 einem Zuwachs von 43 Prozent. Der überwiegende Anteil (83%) des pädagogischen Personals sind Erzieher.90
Wird das pädagogische Personal in Relation mit der Zahl aller Kinder in Kindertageseinrichtungen betrachtet, ergibt sich für das Jahr 2015 ein Verhältnis von 10,2 Kindern zu einem pädagogischen Beschäftigten. Im Jahr 2006 belief sich dieses Verhältnis auf 10,8:1. Grundsätzlich deutet dies zwar auf eine Verbesserung des Personalschlüssels in Kindertageseinrichtungen hin. Jedoch lassen sich aus den Daten, die als Durchschnittswerte über alle Einrichtungsarten gebildet wurden, keine detaillierten Schlüsse zur Erzieher-Kind-Relation in Sachsen ziehen. So ist nach § 12 des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen in Krippen ein Personalschlüssel von einer Fachkraft für fünf Kinder vorgesehen, in Kindergärten ein Schlüssel von eins zu zwölf.
Fußnoten
90 Dabei ist bemerkenswert, dass der Männeranteil unter den Erziehern mittlerweile 5 Prozent beträgt (zum Vergleich in 2006 noch 1%). Auch wenn dieser Anteil vergleichsweise niedrig ist, deutet er darauf hin, dass der Erzieherberuf für Männer langsam attraktiver wird. In den Kreisfreien Städten Dresden und Leipzig beläuft sich der Männeranteil unter den Erziehern auf 11 Prozent.