Entwicklung der sonstigen Hilfsangebote
Niedrigschwellige Betreuungsangebote
Neben den ambulanten und stationären Pflegeangeboten gibt es noch weitere sonstige Hilfsangebote im Freistaat Sachsen. Zu diesen sonstigen Hilfsangeboten zählen unter anderem auch niedrigschwellige Betreuungsangebote, bei denen Ehrenamtliche die Betreuung von Pflegebedürftigen übernehmen und so auch die informellen Pflegepersonen (beispielsweise Angehörige) entlasten. Die Anerkennung dieser Angebote ist durch das Sächsische Landesrecht (Betreuungsangeboteverordnung – BAVO) geregelt. Die Zahl der anerkannten Angebote ist im Freistaat Sachsen von 2008 bis 2017 von ehemals 50 auf 431 Angebote angestiegen. Über die Jahre hat der Zuwachs zwar etwas an Dynamik verloren, insgesamt hat sich die Zahl der Angebote seit 2008 jedoch fast verneunfacht.
Auch bei der Entwicklung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote im Verhältnis zur Zahl der häuslich betreuten Pflegebedürftigen zeigt sich eine positive Entwicklung (Abbildung 7-28).199 Kamen auf 1.000 Pflegebedürftige im Jahr 2009 noch 1,2 anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote, waren es 2015 bereits 3,8 Angebote.
Nachbarschaftshilfe
Ein weiteres anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag ist die Nachbarschaftshilfe. Geschulte Nachbarschaftshelfer unterstützen Pflegebedürftige im nicht pflegerischen Bereich und entlasten so deren Angehörige beziehungsweise Pflegepersonen.200 Die maximale Aufwandsentschädigung liegt bei 10 Euro pro Stunde und wird von den Pflegekassen übernommen. Die Zahl der geförderten Nachbarschaftshelfer ist im Freistaat Sachsen zwischen 2015 und 2018 kontinuierlich von 529 Nachbarschaftshelfern am 31.Dezember 2015 auf 1.552 Helfer am 28. März 2018 angestiegen.201 Insgesamt hat sich deren Zahl damit in einem Zeitraum von gut zwei Jahren fast verdreifacht.
Pflegekoordinatoren
Seit 2016 gibt es in jeder beziehungsweise jedem der 13 Kreisfreien Städte und Landkreise im Freistaat Sachsen sogenannte Pflegekoordinatoren, die vom Freistaat Sachsen gefördert werden. Die Pflegekoordinatoren werden in den Kreisfreien Städten und Landkreisen zur Stärkung der vernetzten Pflegeberatung vor Ort eingesetzt. Aufgabe der Pflegekoordinatoren ist es, die vernetzte Pflegeberatung zu koordinieren, anzuregen und aktiv vor Ort zu gestalten. Zudem sollen sie die vielfältige Unterstützungslandschaft vor Ort (unter anderem Angebote zur Unterstützung im Alltag, Nachbarschaftshelfer) initiieren und bewerben.202 Vorreiter des Einsatzes von Pflegekoordinatoren waren die Stadt Chemnitz, der Landkreis Zwickau und der Vogtlandkreis, die bereits im Jahr 2015 geförderte Pflegekoordinatoren einsetzten.203
Stationäre (Kinder-)Hospize und ambulante Hospizdienste
Die Palliativversorgung ermöglicht es schwerkranken und sterbenden Menschen, umfassend und individuell medizinisch und pflegerisch betreut zu werden. Dies betrifft sowohl die ambulante Pflege in der eigenen häuslichen Umgebung (zum Beispiel durch Ärzte, Pflegedienste und Therapeuten) als auch die stationäre oder teilstationäre Pflege in einem Hospiz, Pflegeheim oder Krankenhaus. Im Mittelpunkt der palliativen Versorgung steht nicht die Heilung einer Krankheit, sondern die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Beschwerden ebenso wie die Steigerung der Lebensqualität des Patienten und der Angehörigen. Im Freistaat Sachsen gibt es aktuell (Stand: 10. Januar 2018) acht stationäre Hospize und ein stationäres Kinderhospiz.
Die Verteilung der Standorte dieser (Kinder-)Hospize über den Freistaat Sachsen wird in Abbildung 7‑29 veranschaulicht. Besonders hoch ist die Dichte an Hospizen in der Stadt und im Landkreis Leipzig. In der Stadt Leipzig befindet sich auch das einzige Kinderhospiz des Landes. Sachsenweit gibt es insgesamt 112 Plätze in stationären (Kinder-)Hospizen.
Zwischen 2005 und 2015 hat sich die Zahl der stationären (Kinder-)Hospize von vier auf acht beziehungsweise seit 2010204 von 92 auf 100 Plätze erhöht. Neu hinzugekommen ist zwischen 2016 und 2018 das Hospiz im Vogtlandkreis mit zwölf Plätzen. Je 1.000 Pflegebedürftigen hat sich die Zahl der (Kinder-)Hospize damit zwischen 2005 und 2015 leicht von 0,03 auf 0,04 (Kinder-)Hospize erhöht. Die Zahl der (Kinder-)Hospize (+25,8%) ist damit im Freistaat Sachsen weniger dynamisch angestiegen als die Zahl der Pflegebedürftigen (+39,1%).
Neben stationären (Kinder-)Hospizen gibt es im Freistaat Sachsen auch Hospizdienste, die im in allen Kreisfreien Städten und Landkreisen vertreten sind und schwerkranke Menschen zu Hause betreuen beziehungsweise die Angehörigen begleiten. Insgesamt gab es in Sachsen im Jahr 2016 54 Hospizdienste. Damit hat sich deren Zahl zwischen 2005 und 2015 mehr als verdoppelt (2005: 23 Hospizdienste). Abbildung 7-30 veranschaulicht deren Verteilung über die Kreisfreien Städte und Landkreise für das Jahr 2016. Pro Kreisfreier Stadt beziehungsweise Landkreis gab es zwischen zwei bis maximal neun Hospizdienste. Im Erzgebirgskreis, in dem es auch ein stationäres Hospiz gibt, waren insgesamt neun Hospizdienste angesiedelt. In der Stadt Leipzig und dem Landkreis Meißen, in denen es auch stationäre (Kinder-)Hospize gibt, waren dagegen jeweils nur zwei Hospizdienste verortet.
SAPV-Teams
Neben der palliativmedizinischen und pflegerischen Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Patienten im Krankenhaus oder Hospiz können unheilbar kranke Menschen auch palliativmedizinisch zu Hause versorgt und begleitet werden. Im Freistaat Sachsen übernehmen diese Aufgabe sogenannte SAPV-Teams (SAPV steht für Spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung). Ein solches Team besteht aus speziell ausgebildeten Ärzten und Pflegekräften, die rund um die Uhr für die häusliche Begleitung der SAPV zur Verfügung stehen. Unterstützt wird das Team durch Seelsorger, die ambulanten Hospizdienste und die therapeutischen Dienste. Von 2009 bis 2016 hat sich die Zahl der SAPV-Teams im Freistaat Sachsen von zwei auf 16 erhöht. Lediglich in den Landkreisen Nordsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gab es im Jahr 2016 noch keine SAPV-Teams. Vorreiter waren die Städte Leipzig und Dresden, in denen es bereits 2009 jeweils ein SAPV-Team gab. Die Zahl der SAPV-Teams ist nicht nur absolut deutlich gestiegen, sondern auch im Verhältnis zu den Pflegebedürftigen im Freistaat Sachsen. Im Jahr 2009 kamen auf 1.000 Pflegebedürftige 0,02 SAPV-Teams, im Jahr 2015 waren es schon 0,10 Teams.205
Fußnoten
199 Da die Zahl der Pflegebedürftigen in der Pflegestatistik nur alle zwei Jahren erfasst wird (hier: 2009 bis 2015), können nicht alle vorliegenden Daten zu den anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten zur Zahl der Pflegebedürftigen ins Verhältnis gesetzt werden.
200 Vergleiche https://nachbarschaftshilfe-sachsen.de/ (Abruf am 05.04.2018)
201 Datenquelle sind die Quartalsmeldungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gemäß § 7 Absatz 4 BetrAngVO
202 Vergleiche https://www.pflegenetz.sachsen.de/pflegekoordinatoren.html (Abruf am 09.04.2018).
203 Die Daten wurden vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz zur Verfügung gestellt.
204 Zur Zahl der verfügbaren Plätze in (Kinder-)Hospizen liegen für den Zeitraum vor 2010 keine Daten vor.
205 Während der Erarbeitung dieses Kapitels ist zum 30.06.2018 die vom SMS beauftragte »Hospizstudie 2017. Standorte und demografische Rahmenbedingungen zur Hospiz- und Palliativversorgung im Freistaat Sachsen« erschienen. Dort wird festgestellt (S. 163 f.): »Die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung sind im Freistaat Sachsen im Vergleich zu den Jahren 2011 und 2012 weiter ausgebaut worden, wobei der Ausbau in diesem Zeitraum insbesondere im Bereich der spezialisierten palliativmedizinischen Versorgung stattfand. Beide Versorgungsbereiche, die SAPV und die Bettenanzahl auf Palliativstationen, sind nun im Freistaat Sachsen – mit Ausnahme des Landkreises Zwickau, wo aktuell ein weiteres SAPV-Team benötigt wird – quantitativ so ausgebaut, dass eine weitestgehend bedarfsgerechte Versorgung schwerstkranker und sterbender Erwachsener möglich ist. Das landesweit tätige Team der spezialisierten ambulanten pädiatrischen Palliativversorgung sichert darüber hinaus die ambulante Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Kindern und Jugendlichen«.