Überwiegender Lebensunterhalt
Knapp ein Drittel (32,1%) aller Menschen von 18 bis unter 65 Jahren mit Behinderungen in Sachsen konnte im Jahr 2013 seinen Lebensunterhalt überwiegend aus der eigenen Erwerbstätigkeit bestreiten.261 Dieser Anteil ist in den vergangenen Jahren gewachsen, 2005 lag er bei 28,8 Prozent. Der Vergleichswert bei Menschen ohne Behinderungen in Sachsen lag 2013 bei 74,2 Prozent. Die Differenz zwischen beiden Gruppen ist in den vergangenen Jahren gestiegen (Abbildung 9-25).
Gestiegen ist in diesem Zeitraum auch der Anteil der Menschen mit Behinderungen, deren Haupteinkommensquelle das Arbeitslosengeld I, II oder die Sozialhilfe ist (+4,2 Prozentpunkte). Für einen großen Teil (2013: 44,6%) ist die Rente die wichtigste Einkommensquelle.
Leichte Unterschiede zeigen sich beim Lebensunterhalt zwischen den Geschlechtern. Frauen mit Behinderungen sind für ihren Lebensunterhalt seltener auf Leistungen wie Arbeitslosengeld I, II oder Sozialhilfe angewiesen als Männer. Sie können häufiger auf ein eigenes Erwerbseinkommen, Rente oder Unterhaltszahlungen durch Angehörige zurückgreifen.
Im Vergleich zu Menschen mit Behinderungen in Deutschland insgesamt können die Menschen mit Behinderungen in Sachsen seltener ihren Lebensunterhalt überwiegend durch die eigene Erwerbstätigkeit bestreiten (2013: Deutschland: 40,7%; Sachsen: 32,1%). Die Ursache für diesen Unterschied liegt jedoch nicht darin, dass sie häufiger auf Arbeitslosengelder oder Sozialhilfe angewiesen sind, sondern darin, dass fast die Hälfte (44,6%) den Lebensunterhalt überwiegend mit einer Rente oder Pension finanziert (Abbildung 9-26).
261 Die folgenden Abschnitte beziehen sich, soweit nicht anders gekennzeichnet, nicht nur auf Menschen mit Schwerbehinderungen, sondern auf alle Menschen mit Behinderungen.