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Teilhabe am Arbeitsleben

Unter allen in Sachsen lebenden Menschen im erwerbsfähigen Alter (18 bis 64 Jahre), die anerkannte Behinderungen haben (in diese Betrachtung werden auch diejenigen einbezogen, die einen GdB von weniger als 50 haben), ist der Anteil der Erwerbstätigen in den letzten Jahren gestiegen.256 Rund 42 Prozent sind im Jahr 2013 einer Erwerbstätigkeit nachgegangen, 2005 waren es noch 35 Prozent. Damit waren im Jahr 2013 insgesamt 79.800 Personen erwerbstätig, 9.900 Personen gehörten zu den Erwerbslosen, 101.000 zu den Nichterwerbspersonen. Trotz des positiven Trends zeigt sich im Bundesvergleich, dass die Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderungen in Sachsen unterdurchschnittlich ausgeprägt ist. 2013 waren deutschlandweit im Durchschnitt 50 Prozent der Menschen mit Behinderungen erwerbstätig.257

Außerdem bestätigt sich, dass Menschen mit Behinderungen nach wie vor deutlich seltener erwerbstätig sind als Menschen ohne Behinderungen und dass letztere stärker von der positiven Entwicklung der Gesamtbeschäftigung in Sachsen profitieren konnten. Der Anteil der Erwerbstätigen ist unter den Menschen ohne Behinderungen fast doppelt so hoch (2013: 79%) und auch der Anstieg der Erwerbstätigenquote (in Prozentpunkten) seit 2005 ist hier stärker als in der Vergleichsgruppe, wodurch sich die Differenz zwischen den Erwerbstätigenquoten beider Gruppen noch einmal vergrößert hat.

Unterschiede in der Arbeitsmarktbeteiligung zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen zeigen sich auch zwischen den Geschlechtern. Unter den Menschen ohne Behinderungen sind Frauen deutlich seltener erwerbstätig als Männer, unter den Menschen mit Behinderungen sind sie hingegen sogar etwas häufiger erwerbstätig (Abbildung 9-20).

Abbildung 9-20: Erwerbsbeteiligung von Menschen mit und ohne Behinderungen im Alter von 18 bis 64 Jahren in Sachsen, nach Geschlecht, in Prozent, 2005, 2009 und 2013

Deutlich mehr Menschen ohne Behinderung waren 2013 erwerbstätig als Personen mit Behinderung. In beiden Gruppen ist der Anteil der Erwerbstätigen seit 2005 leicht gestiegen. Bei den Menschen mit Behinderung ist der Anteil der Nichterwerbspersonen im Jahr 2013 im Vergleich zu 2005 um fast 40 Prozent höher als bei denen ohne Behinderung. Weitere Ergebnisse werden im Text besprochen.

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Mikrozensus,
eigene Darstellung Prognos AG. Abweichungen zu 100 Prozent rundungsbedingt

Der Hauptgrund für die ungleiche Arbeitsmarktpartizipation von Menschen mit und ohne Behinderungen liegt weniger im Anteil der Erwerbslosen – er ist in der Gruppe der Menschen mit Behinderungen sogar kleiner als in der Vergleichsgruppe –, sondern in dem deutlich höheren Anteil der Nichterwerbspersonen unter den Menschen mit Behinderungen (Abbildung 9-20). Hierzu zählen Personen, die weder zu den Erwerbstätigen, noch zu den Erwerbslosen gehören, zum Beispiel jene mit voller Erwerbsminderung.258

Vertiefende Analysen für die Teilgruppe der 18- bis unter 65-Jährigen mit Schwerbehinderungen, also mit einem GdB von 50 oder höher, zeigen, dass hier die Erwerbstätigenquote 2013 mit rund 32 Prozent niedriger und auch die Entwicklung seit 2005 schwächer ausfallen als in der Gesamtgruppe aller Menschen mit Behinderungen (Abbildung 9-21). Dabei haben sich in den vergangenen Jahren die bestehenden Unterschiede zwischen dem Erwerbstätigenanteil bei Männern und Frauen mit Schwerbehinderungen verringert. 2013 sind im Gegensatz zu 2005 Männer sogar etwas häufiger erwerbstätig als Frauen.

Menschen mit Schwerbehinderungen in Sachsen sind im Vergleich zum Durchschnitt auf Bundesebene deutlich seltener erwerbstätig. In Deutschland lag die Erwerbstätigenquote für die Gruppe der 18- bis unter 65-Jährigen mit Schwerbehinderungen im Jahr 2013 bei 42 Prozent und damit 10 Prozentpunkte über der Quote in Sachsen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2016, S. 174).

Abbildung 9-21: Erwerbstätigenquoten von Menschen mit Schwerbehinderungen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren in Sachsen, nach Geschlecht, in Prozent, 2005, 2009 und 2013

Die Erwerbstätigenquote von Menschen mit Schwerbehinderung ist von 2005 bis 2013 insgesamt angestiegen. Von 2005 auf 2009 erfolgte ein Anstieg der Quote von 33 auf 35 Prozent bei den Frauen. Bis zum Jahr 2013 ist die Quote allerdings unter das Anfangsniveau und unter die Erwerbstätigenquote der Männer gefallen.

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Mikrozensus,
eigene Darstellung Prognos AG

Spiegelbildlich zum leichten Anstieg der Erwerbstätigenzahl ist die Anzahl der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderungen zwischen den Jahren 2005 und 2016 von 10.250 Personen auf 9.411 Personen leicht zurückgegangen (Abbildung 9-22). Ihr Anteil an allen arbeitslosen Personen in Sachsen nahm jedoch aufgrund des stärkeren Rückgangs der Arbeitslosigkeit insgesamt seit dem Jahr 2005 kontinuierlich zu und hat sich bis zum Jahr 2016 auf 6 Prozent verdoppelt.

Abbildung 9-22: Anzahl der Arbeitslosen mit Schwerbehinderungen in Sachsen, nach Geschlecht, 2005 bis 2016

Wie im Text beschrieben wird die Veränderung der Anzahl Arbeitsloser mit Schwerbehinderung in Sachsen dargestellt.

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit,
eigene Darstellung Prognos AG

Analog zum Gesamttrend in der Arbeitsmarktintegration verdeutlicht Abbildung 9-23, dass in Sachsen die Besetzung von Arbeitsplätzen durch Beschäftigte mit Schwerbehinderungen oder ihnen gleichgestellten Personen über alle Betriebsgrößen hinweg zugenommen hat.259 Auch wenn 2015 mit rund 36.300 Personen deutlich mehr Menschen mit Schwerbehinderungen in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitsplätzen beschäftigt waren als in kleineren Betrieben (9.900), sind die Zuwachsraten zwischen 2005 und 2015 in beiden Betriebsgrößenklassen ähnlich hoch. Im Vergleich zum Jahr 2005 waren bei den Arbeitgebern mit weniger als 20 Arbeitsplätzen 41 Prozent mehr Menschen mit Schwerbehinderungen beschäftigt, bei den Arbeitgebern mit mehr als 20 Arbeitsplätzen rund 37 Prozent.

Abbildung 9-23: Anzahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderungen oder ihnen Gleichgestellte in Sachsen, nach Anzahl der Arbeitsplätze beim Arbeitgeber, 2005, 2010 und 2015

In den letzten Jahren hat die Anzahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung in Sachsen sowohl in Betrieben unter 20 Mitarbeitern, als auch in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern zugenommen. Der Zuwachs ist in Betrieben mit weniger als20 Mitarbeitern geringer als in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern. Hier stieg von 2005 auf 2015 die Anzahl der Beschäftigten um 10.000 Personen auf über 36.000. In Betrieben mit weniger als 20 Mitarbeitern waren 2015 fast 10.000 Menschen beschäftigt.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik aus dem Anzeigeverfahren gemäß § 80 Absatz 2 SGB IX − Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen sowie Teilerhebung gemäß § 80 Absatz 4 SGB IX,
eigene Darstellung Prognos AG

Nach § 154 Absatz 1 SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (Pflichtarbeitsplätze). Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.260 Abbildung 9-24 zeigt, dass anstatt der vorgegebenen Quote von 5 Prozent im Jahr 2015 nur 4,1 Prozent der Arbeitsplätze in den Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen mit Menschen mit Schwerbehinderungen besetzt waren. Der Anteil stieg seit dem Jahr 2005 um 0,3 Prozentpunkte an, insbesondere durch den steigenden Anteil besetzter Pflichtarbeitsplätze bei öffentlichen Arbeitgebern.

Abbildung 9-24: Entwicklung des Anteiles der besetzten Pflichtarbeitsplätze an allen (zu zählenden) Arbeitsplätzen (Ist-Quote), insgesamt und nach öffentlichen und privaten Arbeitgebern, in Prozent, 2005 bis 2015

Die Entwicklung des Anteils an besetzen Pflichtarbeitsplätzen an allen Arbeitsplätzen wird grafisch dargestellt. Bei privaten Arbeitgebern ist die Quote in den letzten Jahren relativ stabil bei 3 Prozent geblieben. Bei öffentlichen Arbeitgebern ist sie von etwas über 5 Prozent auf über 6 Prozent angestiegen. Von 2012 bis 2014 ist diese allerdings stagniert und bis 2015 wieder leicht gesunken.

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit,
eigene Darstellung Prognos AG

 

256 Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen definiert Erwerbstätige wie folgt: »Alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in der Berichtswoche einer – auch geringfügigen und nicht zum Lebensunterhalt ausreichenden – Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbes nachgehen, gelten als Erwerbstätige. Personen, die zwar in der Berichtswoche nicht gearbeitet haben, jedoch in einem Arbeitsverhältnis stehen, gelten ebenfalls als Erwerbstätige, wenn sie nicht länger als drei Monate von der Arbeit abwesend sind.«

257 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Sonderauswertung des Mikrozensus 2013: Erwerbsbeteiligung von Menschen mit und ohne Behinderungen im Alter von 18 bis 64 Jahren in Deutschland 2005, 2009 und 2013 nach Geschlecht.

258 »Alle Personen, die noch nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (zum Beispiel Schulkinder, Rentner, Hausfrauen) sind Nichterwerbspersonen. Seit 2005 gelten Personen, die nicht innerhalb von zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen können, nicht mehr als Erwerbslose, sondern als Nichterwerbspersonen. Personen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen.« (Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Sonderauswertung des Mikrozensus.)

259 Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden nach § 2 Absatz 3 SGB IX Menschen mit Behinderungen mit einem GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.

260 https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Ausgleichsabgabe/77c350i1p/index.html (Abruf am 12.04.2018).

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