Entwicklung der Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen zwischen 2005 und 2015
In der Pflegestatistik wird neben der Entwicklung der Pflegebedürftigen auch die Entwicklung des Personals in ambulanten Pflegeeinrichtungen und stationären Pflegeeinrichtungen ausgewiesen. Im Freistaat Sachsen waren im Jahr 2015 insgesamt 62.705 Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten oder stationären Pflegeeinrichtungen tätig. Davon entfielen 61,4 Prozent der Beschäftigten auf stationäre Pflegeeinrichtungen (38.504 Beschäftigte). Im Vergleich zum Jahr 2005 ist die Zahl der Beschäftigten in den ambulanten Pflegediensten (75,9%) deutlich stärker angestiegen als in den stationären Pflegeeinrichtungen (+46,4%) im Freistaat Sachsen. Insgesamt ist das Personal (ambulant und stationär) damit im Freistaat Sachsen zwischen 2005 und 2015 um 56,5 Prozent angewachsen. Die Zahl der Pflegebedürftigen ab 65 Jahren ist in demselben Zeitraum um 42,4 Prozent angestiegen (Abbildung 7‑4).
Das Personal insgesamt umfasst in der Pflegestatistik nicht nur die Beschäftigten, die primär in der Grundpflege beziehungsweise Pflege und Betreuung tätig sind, sondern auch sonstige Beschäftigte (zum Beispiel Hausmeister oder Verwaltungsangestellte). Im Jahr 2015 waren 68,6 Prozent der 24.201 Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten im Freistaat Sachsen in der Grundpflege tätig. Auch in den stationären Pflegeeinrichtungen wurden 65,9 Prozent der 38.504 Beschäftigten in der Pflege und Betreuung eingesetzt, das heißt, auch hier lag der Anteil etwa bei zwei Dritteln.
Entwicklung der Teilzeitquoten
Relevant ist neben dem Einsatzgebiet des Personals in den ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen auch der Beschäftigungsumfang der Beschäftigten. Abbildung 7‑31 zeigt, wie unterschiedlich sich die Teilzeitquoten in den ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat Sachsen zwischen 2005 und 2015 entwickelt haben. Ausgehend von einem ähnlichen Niveau im Jahr 2005 (59,2% beziehungsweise 60,8%) hat sich die Teilzeitquote in den stationären Pflegeeinrichtungen bis 2015 deutlich dynamischer entwickelt als in den ambulanten Pflegediensten. Der Anstieg der Teilzeitquote in den ambulanten Pflegediensten war zudem im Vergleich zu den stationären Pflegeeinrichtungen deutlichen Schwankungen unterlegen. Im Jahr 2015 lag die Teilzeitquote in den stationären Pflegeeinrichtungen (72,4%) auf einem deutlich höheren Niveau als in den ambulanten Pflegediensten (63,8%). Frauen weisen dabei höhere Teilzeitquoten auf als Männer. Mit dem Frauenanteil unter den Beschäftigten kann der Unterschied in den Teilzeitquoten zwischen ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen an dieser Stelle jedoch nicht erklärt werden. Im Jahr 2015 war die Frauenquote bei den Beschäftigten in stationären Pflegeeinrichtungen (83,8%) deutlich geringer als in ambulanten Pflegediensten (88,5%). Jedoch ist der Frauenanteil in ambulanten Pflegediensten seit 2005 (92,1%) deutlich zurückgegangen, wogegen dieser sich in den stationären Pflegeeinrichtungen seit 2005 (84,0%) kaum verändert hat.
Im Freistaat Sachsen waren im Jahr 2015 15.442 Beschäftigte der insgesamt 24.201 Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten in Teilzeit beschäftigt. Daraus ergibt sich eine Teilzeitquote von 63,8 Prozent. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (69,3%) fiel die Teilzeitquote der Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten im Freistaat Sachsen damit unterdurchschnittlich aus (Abbildung 7‑32). Die höchste Teilzeitquote stammte, wie schon für stationäre Pflegeeinrichtungen, aus der Hansestadt Bremen. Am geringsten war die Teilzeitquote dagegen mit 56,5 Prozent in Thüringen.
Trotz der im Jahr 2015 unterdurchschnittlichen Teilzeitquote war der Zuwachs der Teilzeitquote bei Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten zwischen 2005 und 2015 in keinem anderen Bundesland so hoch wie im Freistaat Sachsen (+7,8%) (Abbildung 7‑33). In den meisten Bundesländern ist die Teilzeitquote in diesem Zeitraum zurückgegangen (Bundesdurchschnitt:
-1,8%). Am höchsten fiel der Rückgang im Saarland aus (-10,8%). Auffällig ist, dass sich die Teilzeitquoten in allen neuen Bundesländern (bis auf Berlin) dynamischer entwickelt haben als im Bundesdurchschnitt, bei einem gleichzeitig im Vergleich zum Bund unterdurchschnittlichen Niveau der Teilzeitquoten in diesen (neuen) Bundesländern im Jahr 2015.
Im Freistaat Sachsen waren im Jahr 2015 27.872 Beschäftigte der insgesamt 38.504 Beschäftigten in stationären Pflegeeinrichtungen in Teilzeit beschäftigt. Daraus ergibt sich eine Teilzeitquote von 72,4 Prozent. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt war die Teilzeitquote in stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat Sachsen damit überdurchschnittlich hoch (Abbildung 7‑34). Auf Bundesebene lag die Teilzeitquote in stationären Pflegeeinrichtungen im Jahr 2015 lediglich bei 63,3%. Noch höher als in Sachsen ist die Teilzeitquote lediglich in der Hansestadt Bremen (73,6%). Am geringsten war die Teilzeitquote in stationären Pflegeeinrichtungen im Jahr 2005 im Saarland (47,3%).
Auch der Zuwachs der Teilzeitquoten in stationären Pflegeeinrichtungen zwischen 2005 und 2015 fiel im Freistaat Sachsen überdurchschnittlich aus (+19,0%). Im Bundesdurchschnitt lag der Zuwachs bei 16,8% (Abbildung 7‑35). Den höchsten Zuwachs verzeichnete Berlin mit 29,1 Prozent, jedoch auf ein als einziges neues Bundesland unterdurchschnittliches Niveau im Jahr 2015. Am geringsten fiel der Zuwachs im Stadtstaat Hamburg aus (+6,1%).
Grundsätzlich fallen die Teilzeitquoten bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten insgesamt (nicht nur im Bereich der Altenpflege) in den neuen Bundesländern geringer aus als in den alten Bundesländern, auch bei den Frauen. Dies bestätigen auch die Daten aus der Beschäftigtenstatistik für das Jahr 2015. In den neuen (alten) Bundesländern betrug die Teilzeitquote insgesamt 12,7 Prozent (26,2%) beziehungsweise bei den weiblichen Beschäftigten 43,9 Prozent (46,6%). Die Teilzeitquote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt war im Freistaat Sachsen sowohl insgesamt (27,7%) als auch bei den weiblichen Beschäftigten (45,5%) höher als die Teilzeitquote für die neuen Bundesländer insgesamt (Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2018). Insofern nimmt Sachsen bezüglich des Anteiles der Teilzeitbeschäftigung eine Sonderrolle unter den neuen Bundesländern ein.
Dennoch stellt sich die Frage, warum die Teilzeitquoten, insbesondere in der Altenpflege, im Freistaat Sachsen so hoch sind. Laut Wanger und Weber (2016) liegt der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in den neuen Bundesländern deutlich über dem in den alten Bundesländern. Im Rahmen der Mikrozensus-Erhebung aus dem Jahr 2014 gaben 39 Prozent der weiblichen und 43 Prozent der männlichen Beschäftigten aus den neuen Bundesländern als Grund für die Teilzeitbeschäftigung an, dass eine Vollzeitstelle nicht zu finden war. In den alten Bundesländern nannten dies weitaus weniger Beschäftigte als Begründung für die Teilzeitbeschäftigung (Frauen 10%, Männer 22%). Laut Bogai et al. (2015), die die Gründe für die Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung auf Basis von Mikrozensus-Daten für das Jahr 2013 analysiert haben, wurde die obige Begründung in den neuen Bundesländern unter anderem besonders häufig von Fachkräften (46%) beziehungsweise Helfern in der Altenpflege (55%) genannt. Die persönliche oder familiäre Situation war dagegen nur bei 17 Prozent der Fachkräfte beziehungsweise 16 Prozent der Helfer in der Altenpflege aus den neuen Bundesländern der Grund für eine Teilzeitbeschäftigung. In den alten Bundesländern waren die Anteile der unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung in der Altenpflege deutlich niedriger als in den neuen Bundesländern. Stattdessen dominierten persönliche und familiäre Gründe. Insofern ist das Arbeitskräftepotenzial in Sachsen noch nicht ausgeschöpft. Wanger und Weber (2016) weisen jedoch darauf hin, dass es in der betrieblichen Praxis nicht unbedingt ohne weiteres möglich ist, Arbeitszeitpensen aufzustocken. Ein Hemmnis für eine Arbeitszeitverlängerung bestehe zudem, wenn Möglichkeiten zur Kinderbetreuung fehlen oder Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen nicht ausreichen.206 Diese Hemmnisse betreffen insbesondere auch weibliche Pflegekräfte im Schichtbetrieb. Hier gilt es von Arbeitgeberseite aus anzusetzen, um das vorhandene Arbeitskräftepotenzial entsprechend der Arbeitszeitwünsche der Erwerbstätigen in der Altenpflege im Freistaat Sachsen besser ausschöpfen zu können und somit auch dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Vor dem Hintergrund des hohen Anteiles an Teilzeitbeschäftigten gilt es zu prüfen, inwieweit die Teilzeitarbeit von den Beschäftigten freiwillig (beispielsweise aufgrund von Kinderer-ziehungszeiten) gewählt wurde oder aber von Seiten der Arbeitgeber vorgegeben ist. Daher soll an dieser Stelle ein Blick auf die Altersstruktur der Beschäftigten geworfen werden. In Abbildung 7-36 werden die hohen Anteile der ab 55-Jährigen an den Teilzeitbeschäftigten in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegediensten deutlich sichtbar. Auffällig ist, dass mit sinkendem Umfang der Teilzeitbeschäftigung (Spanne von über 50% bis zur geringfügigen Beschäftigung) der Anteil der ab 55-Jährigen deutlich zunimmt. Im Jahr 2015 waren 19,8 Prozent der Teilzeitbeschäftigten (über 50%) in ambulanten Pflegediensten und 23,0 Prozent der Teilzeitbeschäftigten (über 50%) in stationären Pflegeeinrichtungen mindestens 55 Jahre alt. Bei den geringfügig Beschäftigten war der Anteil ab 55-jähriger Beschäftigter an allen Altersgruppen besonders hoch (46,0% beziehungsweise 60,9%). Der hohe Anteil der Teilzeitbeschäftigten ab 55 Jahren in ambulanten Pflegediensten als auch in stationären Pflegeeinrichtungen deutet zumindest darauf hin, dass in diesen Fällen die Teilzeitarbeit nicht infolge von Kindererziehungszeiten gewählt wurde. Ob in diesen Fällen die Teilzeitarbeit unfreiwillig erfolgt oder aber doch private Gründe (zum Beispiel Pflege von Angehörigen oder Gesundheitszustand) die Pflegekräfte zur Teilzeitarbeit zwingen, lässt sich an dieser Stelle nicht abschließend klären. Hier empfiehlt sich eine tiefer gehende Studie, die Ursachen und mögliche Abhilfen analysiert.
Entwicklung der Betreuungssituation
Die absolute Zahl der Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen ist, wie oben bereits beschrieben, zwischen 2005 und 2015 im Freistaat Sachsen deutlich angestiegen. Auch aufgrund der hohen Teilzeitquoten gilt es neben der absoluten Zahl der Beschäftigten auch die Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zu analysieren. Tabelle 7‑14 gibt einen Überblick über die im Folgenden beschriebenen Beschäftigungsdaten.
Insgesamt | Ambulante Pflegedienste | Stationäre Pflegeeinrichtungen | |
---|---|---|---|
Beschäftigte insgesamt | 62.705 | 24.201 | 38.504 |
Beschäftigte insgesamt (VZÄ) | 47.654 | 18.572 | 29.057 |
Beschäftigte Grundpflege beziehungsweise Pflege und Betreuung (VZÄ) |
32.171 | 12.828 | 19.343 |
Pflegebedürftige | 103.709 | 49.618 | 54.091 |
Beschäftigte (in VZÄ) je Pflegebedürftige insgesamt |
0,46 | 0,37 | 0,54 |
Beschäftigte (in VZÄ) je Pflegebedürftige Grundpflege beziehungsweise Pflege und Betreuung | 0,31 | 0,26 | 0,36 |
Im Jahr 2015 waren in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat Sachsen 47.654 Beschäftigte (in VZÄ) tätig. Davon entfielen 61,0 Prozent der Beschäftigten (in VZÄ) auf die stationären Pflegeeinrichtungen, das heißt, die Relation zwischen ambulanten Pflegediensten und stationären Einrichtungen entspricht in etwa der Relation bei Betrachtung der absoluten Zahl der Beschäftigten in der stationären Pflege (61,4%).
Von den in der Pflege beschäftigten Personen im Freistaat Sachsen gehen nicht alle pflegerischen Tätigkeiten nach, daher ist es sinnvoll, den Fokus auf die Beschäftigten in der Grundpflege beziehungsweise der Pflege und Betreuung zu richten. In den ambulanten Pflegediensten im Freistaat Sachsen waren im Jahr 2015 69,1 Prozent der Beschäftigten (in VZÄ) beziehungsweise 12.828 Beschäftigte (in VZÄ) in der Grundpflege tätig. In den stationären Pflegeeinrichtungen betrug der Anteil 66,6 Prozent (19.343 Beschäftigte in VZÄ).
Insgesamt ist die Zahl der Beschäftigten (in VZÄ) im Freistaat Sachsen zwischen 2005 und 2015 um 53,4 Prozent angestiegen (Anstieg absolute Zahl der Beschäftigten: 56,5%). Dabei hat sich die Zahl der Beschäftigten (in VZÄ) in den ambulanten Pflegediensten (+74,1%) deutlich stärker erhöht als in den stationären Pflegeeinrichtungen (+42,2%). Dieser Anstieg fiel damit etwas geringer aus als bei der Betrachtung der Entwicklung der absoluten Zahl der Beschäftigten (75,9% beziehungsweise 46,4%). Die Zahl der in der Grundpflege beziehungsweise Pflege und Betreuung Beschäftigten (in VZÄ) in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen hat sich in demselben Zeitraum um 70,5 Prozent beziehungsweise 30,1 Prozent erhöht. Damit fiel dieser Anstieg der Beschäftigten (in VZÄ) deutlich geringer aus als bei der Betrachtung aller Beschäftigten (in VZÄ) in den ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen. Entsprechend ist in diesem Zeitraum der Anteil der in der Grundpflege beziehungsweise Pflege und Betreuung Beschäftigten (in VZÄ) an allen Beschäftigten (in VZÄ) in der Pflege im Freistaat Sachsen in den ambulanten Pflegediensten um 1,5 Prozentpunkte und in stationären Pflegeeinrichtungen um 6,3 Prozentpunkte zurückgegangen.
Besonders gering war der Zuwachs der in der Grundpflege Beschäftigten (in VZÄ) in ambulanten Pflegediensten zwischen 2005 und 2015 im Landkreis Zwickau (+28,3%) und dem Vogtlandkreis (+29,9%). Fast doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt fiel der Zuwachs in der Stadt Dresden (+133,6%) aus, gefolgt vom Zuwachs im Landkreis Bautzen (+123,0%). Auch bei der Betrachtung der Veränderung der in der Pflege und Betreuung Beschäftigten (in VZÄ) in stationären Pflegeeinrichtungen bildet der Landkreis Zwickau (+15,7%) das Schlusslicht, gefolgt von der Stadt Leipzig (+22,2%). Darüber hinaus war der Zuwachs auch im Landkreis Bautzen (+26,6%) und im Vogtlandkreis (+28,1%) im Vergleich zum Landesdurchschnitt unterdurchschnittlich. Am höchsten fiel der Anstieg der Beschäftigten (in VZÄ) dagegen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (+44,4%), dem Landkreis Leipzig (+43,5%) und der Stadt Dresden (+42,9%) aus.
Als ein möglicher Indikator für die Versorgungsqualität in der Pflege bietet sich die Betreuungssituation in der Pflege beziehungsweise die Betrachtung der Veränderung der in der Grundpflege beziehungsweise Pflege und Betreuung Beschäftigten (in VZÄ) je Pflegebedürftigem an. Im Jahr 2015 betrug die Zahl der in der Grundpflege Beschäftigten (in VZÄ) je Pflegebedürftigen in ambulanten Pflegediensten im Freistaat Sachsen 0,26, das heißt, auf 26 Beschäftigte in der Grundpflege (in VZÄ) kamen 100 Pflegebedürftige. In stationären Pflegeeinrichtungen war die Betreuungssituation mit 36 Beschäftigten in der Pflege und Betreuung (in VZÄ) pro 100 Pflegebedürftige (0,36) deutlich besser als in den ambulanten Pflegediensten.207 Auf Bundesebene ist die Betreuungssituation in ambulanten Pflegediensten (0,24 Beschäftigte in der Grundpflege (in VZÄ) je Pflegebedürftigen) schlechter als im Freistaat Sachsen, in stationären Pflegeeinrichtungen (0,41) dagegen besser.208
Bei den ambulanten Pflegediensten war die Betreuungssituation im Jahr 2015 in der Stadt Leipzig (0,30 Beschäftigte in der Grundpflege (in VZÄ) je Pflegebedürftigen) und in Mittelsachsen (0,30) am besten (Tabelle 7-15). Auch im Vogtlandkreis (0,29), in der Stadt Dresden und im Landkreis Zwickau (jeweils 0,28) war die Betreuungssituation überdurchschnittlich. Vergleichsweise schlecht war die Betreuungssituation dagegen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (0,19) und dem Landkreis Bautzen (0,22). Bei den stationären Pflegeeinrichtungen war die Betreuungssituation in den Landkreisen Nord- und Mittelsachsen (jeweils 0,38 Beschäftigte in der Pflege und Betreuung (in VZÄ) je Pflegebedürftigen) besonders gut, auch in der Stadt Dresden (0,37) und im Vogtlandkreis (0,36) war die Betreuungssituation im Vergleich zum Landesdurchschnitt überdurchschnittlich. In den Landkreisen Meißen und Zwickau (jeweils 0,33) war die Betreuungssituation dagegen vergleichsweise schlechter. Die Betreuungssituation im Landkreis Bautzen war im Vergleich zum Landesdurchschnitt im Jahr 2015 auch in stationären Pflegeeinrichtungen unterdurchschnittlich (0,35). Anzumerken ist, dass die Varianz bezüglich der Betreuungssituation in den Kreisfreien Städten und Landkreisen in den ambulanten Pflegediensten deutlich größer ist als in den stationären Pflegeeinrichtungen.
»Grundpflege« in ambulanten Pflegediensten | »Pflege und Betreuung« in stationären Pflegeeinrichtungen | |||
---|---|---|---|---|
Beschäftigte | Beschäftigten je Pflegebedürftige |
Beschäftigte | Beschäftigten je Pflegebedürftige |
|
Sachsen | 12.828 | 0,26 | 19.343 | 0,36 |
Chemnitz, Stadt | 685 | 0,24 | 1.255 | 0,36 |
Erzgebirgskreis | 1.340 | 0,24 | 1.583 | 0,35 |
Mittelsachsen | 1.220 | 0,30 | 1.632 | 0,38 |
Vogtlandkreis | 762 | 0,29 | 1.189 | 0,36 |
Zwickau | 1.236 | 0,28 | 1.684 | 0,33 |
Dresden, Stadt | 1.324 | 0,28 | 2.234 | 0,37 |
Bautzen | 861 | 0,22 | 1.464 | 0,35 |
Görlitz | 1.064 | 0,23 | 1.527 | 0,36 |
Meißen | 783 | 0,22 | 1.036 | 0,33 |
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 554 | 0,19 | 1.272 | 0,35 |
Leipzig, Stadt | 1.710 | 0,32 | 2.305 | 0,36 |
Leipzig | 720 | 0,25 | 1.184 | 0,37 |
Nordsachsen | 569 | 0,23 | 978 | 0,38 |
Abbildung 7‑37 veranschaulicht die Veränderung der Betreuungssituation zwischen 2005 und 2015 für den Bereich der »Grundpflege« in den ambulanten Pflegediensten. Im Freistaat Sachsen insgesamt hat sich die Zahl der in der Grundpflege Beschäftigten (in VZÄ) je Pflegebedürftigen in den ambulanten Pflegediensten zwischen 2005 und 2015 um 7,6 Prozent erhöht. Im Vergleich zur Veränderung der Betreuungssituation bei Betrachtung aller Beschäftigten (in VZÄ) je Pflegebedürftigen (+9,9%) ist der Zuwachs damit etwas geringer ausgefallen. Fast viermal so hoch als im Landesdurchschnitt fiel der Anstieg im Landkreis Mittelsachsen (+27,9%) aus, gefolgt von der Stadt Leipzig (+23,3%). Auch in der Stadt Dresden (+17,5%), dem Vogtlandkreis (+17,1%) und dem Landkreis Zwickau (+12,2%) fiel der Zuwachs im Vergleich zum Landesdurchschnitt überdurchschnittlich aus. Zu einem auffällig hohen Rückgang kam es dagegen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (-25,6%), wo die Betreuungssituation im Jahr 2015 entsprechend auch unterdurchschnittlich ausfiel. Auch im Landkreis Bautzen kam es zu einem Rückgang bei der Zahl der in der Grundpflege Beschäftigten (in VZÄ) je pflegebedürftiger Person (-6,9%).
Abbildung 7‑38 veranschaulicht die Veränderung der Betreuungssituation zwischen 2005 und 2015 für den Bereich der »Pflege und Betreuung« in den stationären Pflegeeinrichtungen. Im Freistaat Sachsen insgesamt ist die Zahl der in der Pflege und Betreuung Beschäftigten (in VZÄ) je Pflegebedürftigen in den stationären Pflegeeinrichtungen zwischen 2005 und 2015 um 4,0 Prozent zurückgegangen. Im Vergleich zur Veränderung der Betreuungssituation bei Betrachtung aller Beschäftigten (in VZÄ) (+5,1%) hat sich der Zuwachs damit in einen Rückgang verkehrt. Hauptgrund hierfür ist der deutliche Rückgang (-6,3%) des Anteiles der Beschäftigten in der Pflege und Betreuung an allen Beschäftigten (in VZÄ) je Pflegebedürftigen zwischen 2005 und 2015 in stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat Sachsen. Der Vogtlandkreis (+3,6%) und der Landkreis Mittelsachsen (+1,6%) sind die einzigen Kreise, in denen es zwischen 2005 und 2015 zu einer Verbesserung der Betreuungssituation in stationären Pflegeeinrichtungen kam. In den Städten Dresden (-0,4%) und Leipzig (-2,3%) waren die Rückgänge im Vergleich zum Landesdurchschnitt relativ gering. Zu einem deutlichen Rückgang kam es dagegen im Landkreis Bautzen (-12,2%), in einigem Abstand gefolgt vom Landkreis Zwickau (-7,7%).
Entwicklung der Pflegefachkraftquoten
Um zu untersuchen, wie sich der Anteil der Pflegefachkräfte zwischen 2005 und 2015 im Freistaat Sachsen entwickelt hat, wurde das in der Prognos-Studie (2016)209 angewandte Fachkräftekonzept in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz modifiziert. Wir unterscheiden im Folgenden zwischen sogenannten:
- Pflegefachkräften:
- Staatlich anerkannter Altenpfleger,
- Gesundheits- und Krankenpfleger,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie
- Abschluss einer pflegewissenschaftlichen Ausbildung an einer Fachhochschule oder Universität.210
- Pflegehilfskräften:
- Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer
- Krankenpflegehelfer.
- Sonstige:
- Alle sonstigen in der Pflegestatistik genannten Berufsabschlüsse des Personals in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen.
Basierend auf dem Konzept der Pflegefachkraftquote wird eine deutliche Verlagerung von Pflegefachkräften zu Pflegehilfskräften im Freistaat Sachsen im Zeitverlauf deutlich. Zudem wird deutlich, dass der Anteil der Pflegefachkräfte in ambulanten Pflegediensten deutlich höher ist als in stationären Pflegeeinrichtungen, was auch darauf zurückzuführen ist, dass in der stationären Pflege ein hoher Anteil an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und Hausmeisterdiensten anfällt. Der Rückgang der Pflegefachkräfte und der verstärkte Einsatz von Pflegehilfskräften kann als ein mögliches Indiz für einen Mangel an geeigneten Pflegefachkräften im Freistaat Sachsen angesehen werden.
Abbildung 7-39 veranschaulicht die Entwicklung der Pflegefachkraftquote für die ambulanten Pflegedienste im Freistaat Sachsen. Zwischen 2005 und 2015 ist der Anteil der als Pflegefachkräfte definierten Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten von ehemals 63,1 Prozent auf 55,7 Prozent gesunken (-7,4 Prozentpunkte). Gleichzeitig ist der Anteil der als Pflegehilfskräfte (+2,9 Prozentpunkte) definierten Beschäftigten und der sonstigen Beschäftigten (+4,5 Prozentpunkte) angestiegen.
Abbildung 7‑40 zeigt, dass der Anteil der Pflegefachkräfte an allen Beschäftigten in den stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat Sachsen zwischen 2005 und 2015 auf 36,0 Prozent (-2,7 Prozentpunkte) zurückgegangen ist. Der Rückgang war damit deutlich geringer als bei den ambulanten Pflegediensten. Auch hier kam es als Folge zu einer Verschiebung der Anteile in Richtung der Pflegehilfskräfte (+0,9 Prozentpunkte) und sonstigen Beschäftigten (+1,8 Prozentpunkte).
Bei der Betrachtung der prozentualen Veränderung der Zahl der Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und sonstigen Beschäftigten zwischen 2005 und 2015 wird der deutliche Anstieg im Freistaat Sachsen deutlich: in den ambulanten Pflegediensten hat sich die Zahl der Pflegehilfskräfte fast verdreifacht (Abbildung 7‑41). Auch bei den Pflegefachkräften kam es in diesem Zeitraum zu einem Anstieg der Beschäftigten, insbesondere bei den ambulanten Pflegediensten, jedoch in deutlich geringerem Umfang als bei den Pflegehilfskräften und sonstigen Beschäftigten.
Abbildung 7‑42 zeigt, dass der Anteil der Pflegefachkräfte am Personal in ambulanten Pflegediensten im Freistaat Sachsen mit 55,7 Prozent im Vergleich zu den anderen Bundesländern überdurchschnittlich hoch ist. In Deutschland liegt der Anteil der Pflegefachkräfte lediglich bei 51,4 Prozent. Die höchste Pflegefachkraftquote weist Baden-Württemberg (61,4%) auf, die niedrigste stammt aus Berlin (34,6%). Beim Einsatz von Pflegehilfskräften in ambulanten Pflegediensten liegt der Freistaat Sachsen mit einem Anteil von 7,2 Prozent an allen Beschäftigten deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 9,7 Prozent. Am höchsten ist der Anteil der Pflegehilfskräfte in Brandenburg (15,3%), am niedrigsten in Baden-Württemberg (5,5%). Sonstige Beschäftigte werden im Freistaat Sachsen (37,1%) im Vergleich zur Bundesebene (38,9%) unterdurchschnittlich oft in ambulanten Pflegediensten eingesetzt. Am höchsten ist der Anteil der sonstigen Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten in Berlin (54,6%), am geringsten in Sachsen-Anhalt (30,9%).
Abbildung 7‑43 zeigt, dass der Anteil der Pflegefachkräfte am Personal in stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat Sachsen mit 36,0 Prozent im Vergleich zu den anderen Bundesländern überdurchschnittlich hoch ist. In Deutschland liegt der Anteil der Pflegefachkräfte lediglich bei 35,3 Prozent. Die höchste Pflegefachkraftquote weist Sachsen-Anhalt (39,4%) auf, die niedrigste Quote die Hansestadt Bremen (31,8%). Beim Einsatz von Pflegehilfskräften in stationären Pflegeeinrichtungen liegt der Freistaat Sachsen mit einem Anteil von 6,4 Prozent an allen Beschäftigten deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 9,1 Prozent. Am höchsten ist der Anteil der Pflegehilfskräfte in Berlin (13,8%), am niedrigsten in Thüringen (4,5%). Sonstige Beschäftigte werden im Freistaat Sachsen (57,6%) im Vergleich zur Bundesebene (55,6%) überdurchschnittlich oft in stationären Pflegeeinrichtungen eingesetzt. Am höchsten ist der Anteil der sonstigen Beschäftigten in stationären Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz (58,2%), am geringsten in Sachsen-Anhalt (48,1%).
Abbildung 7‑44 veranschaulicht die prozentuale Veränderung der Pflegefachkraftquote in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen in den Bundesländern und Deutschland insgesamt.
Sowohl in den ambulanten Pflegediensten als auch in den stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland und dem Freistaat Sachsen ist die Pflegefachkraftquote zwischen 2005 und 2015 im Durchschnitt zurückgegangen. Der Rückgang des Anteiles der Pflegefachkräfte fiel dabei in ambulanten Pflegediensten deutlich stärker aus als in stationären Pflegeeinrichtungen. Der Rückgang der Pflegefachkraftquote im Freistaat Sachsen (-11,7%) fiel im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (-9,8%) überdurchschnittlich aus. Besonders stark war der Rückgang in Mecklenburg-Vorpommern (-17,6%), besonders gering in Schleswig-Holstein (-5,3%). In den stationären Pflegeeinrichtungen fiel der Rückgang der Pflegefachkraftquote im Freistaat Sachsen (-6,8%) im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (-8,3%) unterdurchschnittlich aus. Am höchsten fiel der Rückgang in Bayern (-34,5%) aus, besonders gering dagegen im Saarland (-1,6%).
Entwicklung der Altersstruktur der Beschäftigten
In den ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten ganz unterschiedliche Berufsgruppen zusammen, vom Hausmeister über Hauswirtschaftler bis hin zu den Pflegekräften. Betrachtet man alle Berufsabschlüsse der in ambulanten Pflegediensten im Jahr 2015 im Freistaat Sachsen Beschäftigten, so machen die staatlich anerkannten Altenpfleger (30,4%) die größte Berufsgruppe aus, gefolgt von den Beschäftigten mit einem sonstigen Berufsabschluss211 (23,5%) und den Gesundheits- und Krankenpflegern (19,6%). In stationären Pflegeeinrichtungen bilden die Personen mit einem sonstigen Berufsabschluss die größte Berufsgruppe (33,0%), gefolgt von den staatlich anerkannten Altenpflegern (22,3%) und den Gesundheits- und Krankenpflegern (9,4%). Abbildung 7-45 zeigt, dass die Beschäftigten mit den drei häufigsten Berufsabschlüssen in ambulanten Pflegediensten im Freistaat Sachsen im Jahr 2015 etwas jünger waren als die Beschäftigten in stationären Pflegeeinrichtungen. Verhältnismäßig jung sind sowohl ambulant als auch stationär die staatlich anerkannten Altenpfleger. In ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen waren im Jahr 2015 lediglich 13,1 Prozent beziehungsweise 13,2 Prozent der staatlich anerkannten Altenpfleger 55 Jahre alt und älter. Bei den Gesundheits- und Krankenpflegern ist der Anteil der ab 55-Jährigen dagegen deutlich höher (21,0% beziehungsweise 25,3%). Die Gesundheits- und Krankenpfleger sind dagegen ebenso wie die Beschäftigten mit sonstigen Berufsabschlüssen in den jüngeren Jahrgängen deutlich seltener vertreten, was dafür spricht, dass diese erst im Laufe ihrer beruflichen Laufbahn, beispielsweise im Rahmen einer beruflichen Neuorientierung in die Altenpflege gewechselt sind.
Die Forschungsliteratur belegt, dass in der Altenpflege neben besonders jungen (unter 25 Jahre)212 Beschäftigten insbesondere ältere Beschäftigte über 55 Jahre, deren Renteneintritt bald bevorsteht, vom Jobabbruch bedroht sind (siehe beispielsweise Hackmann, 2009). Demnach sind in der Gruppe der staatlich anerkannten Altenpfleger 18,7 Prozent (ambulant) beziehungsweise 19,6 Prozent (stationär), unter den Gesundheits- und Krankenpflegern 23,8 Prozent beziehungsweise 26,8 Prozent und unter den Beschäftigten mit sonstigem Berufsabschluss 33,2 Prozent beziehungsweise 34,1 Prozent der Beschäftigten akut vom Jobabbruch bedroht. Neben den Beschäftigten unter 25 Jahren sowie über 55 Jahren ist aber auch die Altersgruppe zwischen 45 bis unter 55 Jahren in den Blick zu nehmen, da diese Gruppe in den nächsten Jahren in die vom erhöhten Jobabbruch betroffenen Altersgruppen hineinwachsen wird.
In Abbildung 7‑46 ist veranschaulicht, wie sich die unterschiedlichen Altersgruppen in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen auf alle Beschäftigten verteilen. Gemäß der zitierten Forschungsliteratur, dass die Jobabbruchwahrscheinlichkeit in der Altenpflege bei unter 25- und über 55- Jährigen besonders hoch ist, wiesen im Jahr 2015 24,3 Prozent beziehungsweise 29,5 Prozent der Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten beziehungsweise stationären Pflegeeinrichtungen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit auf, ihren Job abzubrechen. Entsprechend bedarf es hier präventiver Maßnahmen für die Beschäftigten, um diese in den ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen zu halten.
Fußnoten
206 Vergleiche Wanger und Weber, 2016: Erwerbspotenziale von Arbeitslosen und Erwerbstätigen. Das Stundenvolumen bringt zusätzliche Information. IAB-Kurzbericht 8/2016.
207 Bei der Betrachtung der Betreuungssituation auf Basis aller Beschäftigten (in VZÄ) in den ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen fallen die Anteile mit 0,37 beziehungsweise 0,54 Beschäftigte (in VZÄ) je Pflegebedürftigem deutlich besser aus. Zentral für die Versorgungssituation der Pflegebedürftigen ist jedoch die Betreuung durch die in der Grundpflege beziehungsweise Pflege und Betreuung Beschäftigten.
208 Vergleiche Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (2018).
209 Vergleiche Prognos (2016).
210 Diese Ausbildung wird in aller Regel auf einen der vorgenannten Berufsabschlüsse aufgesetzt.
211 Personen, die nicht einem in der Pflegestatistik besonders aufgeführten Berufsabschluss zugeordnet werden können, sind, sofern sie keinen »sonstigen pflegerischen Beruf« (zum Beispiel Haus- und Familienpflegehelferinnen und -helfer, Familienbetreuerinnen und -betreuer, Schwesternhelferinnen und -helfer; Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer ohne staatlich anerkannten Abschluss; Qualifikation zur zusätzlichen Betreuungskraft (Betreuungsassistentin/-assistent) erlernt haben, der Kategorie »sonstiger Berufsabschluss« zugeordnet. In diese Kategorie fallen beispielsweise auch Ärzte sowie Arzthelfer.
212 Die hohe Jobabbruchswahrscheinlichkeit bei unter 25-Jährigen erklärt sich aus der Diskrepanz von Ausbildungsinhalten und dem tatsächlichen Berufsalltag.