Anzahl und soziodemografische Merkmale
In Sachsen lebten im Jahr 2015 391.137 Menschen mit einer Schwerbehinderung. In den vergangenen Jahren ist ihre Anzahl deutlich gestiegen. Im Jahr 1993 lag sie noch bei 234.955, bis 2015 gab es demnach einen Zuwachs von 66 Prozent. Abbildung 9-1 verdeutlicht, dass dieser Anstieg insbesondere auf die wachsende Zahl der Menschen mit Schwerbehinderungen im Alter von 65 Jahren und mehr zurückgeht. Gab es in dieser Altersgruppe 1993 noch 116.492 Personen mit Schwerbehinderungen, lag ihre Zahl im Jahr 2015 um 90 Prozent höher. Vergleichsweise niedrig blieben die Zuwächse unter den Jüngeren.
Die wachsende Zahl der Menschen mit Behinderungen hängt daher im Wesentlichen mit der demografischen Entwicklung und einer älter werdenden Gesellschaft in Sachsen zusammen. Wie in Kapitel Demografie dargestellt, hat sich zwischen den Jahren 1990 und 2015 der Anteil der Menschen im Alter von 65 Jahren und mehr an der Gesamtbevölkerung von 15,7 Prozent auf 25,1 Prozent erhöht. Das entspricht einer Erhöhung der Anzahl der Personen dieser Altersgruppe von 751.000 auf 1,025 Millionen Personen (siehe Kapitel Demografie). Da generell das Risiko einer Behinderung in dieser Altersgruppe besonders hoch ist, steigt mit ihrem Anwachsen auch die Anzahl der Menschen mit anerkannten Schwerbehinderungen.
Nicht nur die absolute Anzahl der Menschen mit Schwerbehinderungen ist gestiegen, sondern im Zuge einer insgesamt zurückgehenden Bevölkerungszahl auch ihr Anteil an allen Menschen in Sachsen. Dieser lag im Jahr 2015 bei 9,6 Prozent und damit 2,6 Prozentpunkte über dem Wert von 2005.
Im Bundesvergleich für das Jahr 2015 zeigt sich, dass der Anteil der Menschen mit Schwerbehinderungen zwischen den Bundesländern variiert. In Sachsen befindet er sich etwa auf dem Niveau des Bundes (9,3%). Wesentlich höher ist die Schwerbehindertenquote vor allem in Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland (11,2% beziehungsweise 11,0%). Vergleichsweise niedrig ist sie in Hamburg und Rheinland-Pfalz (jeweils 7,2%). Auch die Entwicklungsdynamik ist ungleich, wobei die ostdeutschen Bundesländer tendenziell einen stärkeren Anstieg der Schwerbehindertenquote zu verzeichnen haben als die westdeutschen (Abbildung 9-2).
Oben wurde bereits angemerkt, dass das Vorhandensein einer Schwerbehinderung mit dem Alter der Person zusammenhängt. Abbildung 9-3 greift diesen Zusammenhang noch einmal in Bezug zur altersdifferenzierten Schwerbehindertenquote auf und zeigt, dass nur ein sehr geringer Anteil der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bereits eine Schwerbehinderung hat. Bis zum Alter von 55 Jahren liegt der Anteil der Menschen mit Schwerbehinderungen an der Gesamtbevölkerung im gleichen Alter unter 10 Prozent. Mit zunehmendem Alter steigt er dann stark an. Im Alter von 65 Jahren haben 17,5 Prozent eine anerkannte Schwerbehinderung.
Unter den Menschen mit Schwerbehinderungen waren im Jahr 2015 197.253 Frauen und 193.884 Männer. Ein genauerer Blick zeigt, dass es lediglich in der Altersgruppe ab 65 Jahren mehr schwerbehinderte Frauen als Männer gibt (Abbildung 9-4). Der wichtigste Grund dafür liegt in der höheren Lebenserwartung von Frauen. In allen jüngeren Altersgruppen liegt die Anzahl der Männer mit Schwerbehinderungen über der der Frauen. Besonders große Unterschiede gibt es unter den Minderjährigen: Auf zehn Mädchen mit Schwerbehinderungen kommen etwa 16 Jungen.
Anhand der Schwerbehindertenquoten250 kann gezeigt werden, dass in Sachsen Männer über alle dargestellten Altersgruppen hinweg anteilig häufiger von Schwerbehinderungen betroffen sind als Frauen. Mit zunehmendem Alter erhöhen sich die Unterschiede in der Schwerbehindertenquote: In der Altersgruppe ab 65 Jahren haben 23,8 Prozent der Männer eine Schwerbehinderung und 20,0 Prozent der Frauen.
Das hat verschiedene Gründe: Männer werden etwas häufiger mit Schwerbehinderungen geboren. Außerdem sind sie häufiger von Arbeits- oder Verkehrsunfällen betroffen (vergleiche Tabelle 9-2). Das Statistische Bundesamt erklärt die höhere Schwerbehindertenquote unter Männern außerdem damit, dass sie häufiger erwerbstätig sind als Frauen. Sie stellen daher häufiger Anträge auf eine Anerkennung ihrer Behinderung, um so ihren Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben (Schwerbehindertenrecht nach SGB IX) auf dem Arbeitsmarkt oder bei der Rente geltend machen zu können.251
In den vergangenen Jahren ist der Anteil der Männer mit Schwerbehinderungen fast über alle Altersgruppen hinweg tendenziell angestiegen. Besonders hoch ist der Männeranteil unter den jüngeren Menschen mit Schwerbehinderungen. Im Jahr 2015 waren 61 Prozent aller Minderjährigen mit Schwerbehinderungen männlich, 1993 waren es noch 55 Prozent (Abbildung 9-5). Der hohe Anteil der männlichen Personen mit Schwerbehinderungen ist nicht nur in Sachsen nachweisbar, sondern kann auch auf Bundesebene beobachtet werden (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2016, S. 41–49).
250 Die Schwerbehindertenquote weist den Anteil der Menschen mit Schwerbehinderungen an der Bevölkerung aus.