Leistungen des Integrationsamtes
In den vergangenen Jahren haben sich auch die Geldleistungen des Integrationsamtes in Sachsen für die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen deutlich erhöht (Abbildung 9‑30). Im Jahr 2015 wurden nach damaliger Rechtslage mit 3,3 Millionen Euro für Hilfen nach § 102 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 3a und 4 SGB IX i. V. m. SchwbAV rund dreimal so viel Mittel aufgewandt wie 2005. Insbesondere die Ausgaben für den Kostenersatz einer Arbeitsassistenz sind deutlich gestiegen sowie die Ausgaben für Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten.
Das Integrationsamt Sachsen leistet nicht nur Zahlungen an die Menschen mit Schwerbehinderungen, sondern auch an Arbeitgeber. Abbildung 9‑31 zeigt, dass die Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber seit dem Jahr 2005 und insbesondere ab 2010 deutlich angestiegen sind, von 6,6 Millionen Euro (2005) auf 15,3 Millionen Euro (2015). Die Zunahme der Leistungen geht insbesondere auf die deutlich steigenden Ausgaben für Leistungen bei außergewöhnlicher Belastung zurück. Außergewöhnliche Belastungen sind überdurchschnittlich hohe finanzielle Aufwendungen oder sonstige Belastungen, die einem Arbeitgeber bei der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen entstehen und für die die Kosten zu tragen für den Arbeitgeber nach Art oder Höhe unzumutbar ist.
Die Leistungen des Integrationsamtes werden aus der Ausgleichsabgabe finanziert. Die Ausgleichsabgabe wird von jedem Arbeitgeber entrichtet, der nicht die vorgeschriebene Anzahl an Menschen mit Schwerbehinderungen beschäftigt. Diese Einnahmen sind, trotz des erhöhten Anteils der besetzten Pflichtarbeitsplätze (Abbildung 9‑24), in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, von 24,4 Millionen Euro (2005) um rund 35 Prozent auf 32,9 Millionen Euro (2015).
Zeitgleich mit den Einnahmen sind auch die Ausgaben, die mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert wurden, von 19,1 Millionen Euro (2005) um rund 87 Prozent auf 35,7 Millionen Euro (2015) deutlich gestiegen. Seit dem Jahr 2014 übersteigen sie die Einnahmen, zuletzt um 2,7 Millionen Euro. Das führte dazu, dass die Rücklagen des Integrationsamtes, die insbesondere aus den nicht ausgegebenen Einnahmen gebildet wurden, zuletzt geschrumpft sind.