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Leistungen des Integrationsamtes

In den vergangenen Jahren haben sich auch die Geldleistungen des Integrationsamtes in Sachsen für die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen deutlich erhöht (Abbildung 9‑30). Im Jahr 2015 wurden nach damaliger Rechtslage mit 3,3 Millionen Euro für Hilfen nach § 102 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 3a und 4 SGB IX i. V. m. SchwbAV rund dreimal so viel Mittel aufgewandt wie 2005. Insbesondere die Ausgaben für den Kostenersatz einer Arbeits­assistenz sind deutlich gestiegen sowie die Ausgaben für Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten.

Abbildung 9-30: Jährliche Leistungen des Integrationsamtes in Sachsen an schwerbehinderte Menschen, nach Art der Leistungen, in Euro, 2005 bis 2015

Die Leistungen, welche das Integrationsamt an schwerbehinderte Menschen in Sachsen zahlt, sind in den Jahren von 2005 auf 2015 stark angestiegen. Während alle Leistungen im Jahr 2005 noch unter einem Aufwandsniveau von 1 Millionen Euro waren, sind sie bis 2015 fast alle auf über 2 Millionen Euro. angestiegen. Besonders die Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes als auch die technischen Arbeitshilfen sind sehr stark auf über 3 Mio. angestiegen.

Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen – Ergebnis- und Finanzrechnung,
eigene Darstellung Prognos AG

Das Integrationsamt Sachsen leistet nicht nur Zahlungen an die Menschen mit Schwerbe­hinderungen, sondern auch an Arbeitgeber. Abbildung 9‑31 zeigt, dass die Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber seit dem Jahr 2005 und insbesondere ab 2010 deutlich angestiegen sind, von 6,6 Millionen Euro (2005) auf 15,3 Millionen Euro (2015). Die Zunahme der Leistungen geht insbesondere auf die deutlich steigenden Ausgaben für Leistungen bei außergewöhnlicher Belastung zurück. Außergewöhnliche Belastungen sind überdurchschnittlich hohe finanzielle Aufwendungen oder sonstige Belastungen, die einem Arbeitgeber bei der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen entstehen und für die die Kosten zu tragen für den Arbeitgeber nach Art oder Höhe unzumutbar ist.

Abbildung 9-31: Jährliche Leistungen des Integrationsamtes in Sachsen an Arbeitgeber, nach Art der Leistungen, in Euro, 2005 bis 2015

Auch die Leistungen, welche das Integrationsamt an den Arbeitgeber zahlt, sind in den letzten Jahren, besonders seit 2010, stark angestiegen. Lag das Ausgangsniveau 2005 noch bei 3-6 Millionen Euro, war es 2015 schon bei 11 bis über 15 Millionen Euro. Die Leistungen bei außergewöhnlicher Belastung sind um über 8 Millionen Euro und damit am stärksten angestiegen.

Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen – Ergebnis- und Finanzrechnung,
eigene Darstellung Prognos AG

Die Leistungen des Integrationsamtes werden aus der Ausgleichsabgabe finanziert. Die Ausgleichsabgabe wird von jedem Arbeitgeber entrichtet, der nicht die vorgeschriebene Anzahl an Menschen mit Schwerbehinderungen beschäftigt. Diese Einnahmen sind, trotz des erhöhten Anteils der besetzten Pflichtarbeitsplätze (Abbildung 9‑24), in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, von 24,4 Millionen Euro (2005) um rund 35 Prozent auf 32,9 Milli­onen Euro (2015).

Zeitgleich mit den Einnahmen sind auch die Ausgaben, die mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert wurden, von 19,1 Millionen Euro (2005) um rund 87 Prozent auf 35,7 Millionen Euro (2015) deutlich gestiegen. Seit dem Jahr 2014 übersteigen sie die Einnahmen, zuletzt um 2,7 Millionen Euro. Das führte dazu, dass die Rücklagen des Integrationsamtes, die insbesondere aus den nicht ausgegebenen Einnahmen gebildet wurden, zuletzt geschrumpft sind.

Abbildung 9-32: Ausgleichsabgabe des Integrationsamtes nach Einnahmen, Ausgaben und Rücklagen, in Euro, 2005 bis 2015

Die Ausgleichsabgabe des Integrationsamts wird nach Einnahmen, Ausgaben und Rücklagen grafisch dargestellt und im Text beschrieben.

* Einnahmen bestehend aus: Aufkommen an Ausgleichsabgabe, Finanzausgleich, Rückstellungen, Einzelwertberichtigungen, sonstige Einnahmen (zum Beispiel Säumniszuschläge, Rückzahlung Darlehen, Zinsen).
** Ausgaben bestehend aus: Leistungen an Menschen mit Behinderungen, Leistungen an Arbeitgeber (einschließlich Integrationsprojekte), Leistungen der Integrationsfachdienste, Arbeitsmarktprogramme, Projektförderung, Schulungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Leistungen an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM-Ergänzungsausstattung), Abführungen an den Ausgleichsfond, Mitgliedsbeiträge, sonstige Rückzahlungen Bund.
*** Die Rücklage ergibt sich aus dem jährlichen Überschuss beziehungsweise Fehlbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben.
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen – Ergebnis- und Finanzrechnung,
eigene Darstellung Prognos AG

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