Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII
Mit der steigenden Anzahl der Menschen mit Schwerbehinderungen steigt auch die Zahl der Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII erhalten.265
Zwischen den Jahren 2006 und 2015 sind die Nettoausgaben für die Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII in Sachsen deutlich gestiegen. Im Jahr 2006 lagen sie bei rund 301 Millionen Euro, 2015 bei rund 454 Millionen Euro. Das entspricht einer Zunahme von 51 Prozent. Die Steigerung der Nettoausgaben geht einerseits auf die steigende Zahl der Leistungsbeziehenden in diesem Zeitraum zurück (+26%). Andererseits sind auch die Nettoausgaben pro Kopf und Jahr im betrachteten Zeitraum deutlich gestiegen, von 8.086 Euro um 16 Prozent auf 9.339 Euro (Abbildung 9‑29).
Fußnoten
265 Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII) hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.