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Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII

Mit der steigenden Anzahl der Menschen mit Schwerbehinderungen steigt auch die Zahl der Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII erhalten.265

Zwischen den Jahren 2006 und 2015 sind die Nettoausgaben für die Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII in Sachsen deutlich gestiegen. Im Jahr 2006 lagen sie bei rund 301 Millionen Euro, 2015 bei rund 454 Millionen Euro. Das entspricht einer Zunahme von 51 Pro­zent. Die Steigerung der Nettoausgaben geht einerseits auf die steigende Zahl der Leistungsbeziehenden in diesem Zeitraum zurück (+26%). Andererseits sind auch die Netto­ausgaben pro Kopf und Jahr im betrachteten Zeitraum deutlich gestiegen, von 8.086 Euro um 16 Prozent auf 9.339 Euro (Abbildung 9‑29).

Abbildung 9-29: Entwicklung der Nettoausgaben der Eingliederungshilfe (6. Kapitel SGB XII) insgesamt (linke Skala) sowie pro Leistungsbeziehendem (rechte Skala), in Euro, 2006 bis 2015

Die grafische Aufarbeitung der im Text erwähnten Entwicklung der Nettoausgabe für die Eingliederungshilfe erfolgt pro Kopf und insgesamt.

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe sowie Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Angegeben werden die Nettoausgaben/Nettoauszahlungen nach dem 6. Kapitel SGB XII pro Leistungsbeziehendem der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Leistungsbeziehende im Laufe des Jahres),
eigene Darstellung Prognos AG

 

Fußnoten

265 Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII) hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.

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